Renaturierung und Revitalisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. Januar 2023, 08:47 Uhr

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Frei fliessende Thur (Kantone Thurgau und Zürich)

Begriffsdefinition

In der Wissenschaft wird unterschieden zwischen den beiden Begriffen „Renaturierung“ und „Revitalisierung“. Eine Renaturierung ist eine Rückführung des Flusses in den ursprünglichen unverbauten Zustand. Von Revitalisierung spricht man, wenn einzelne Aspekte des Fliessgewässers natürlicher werden.

Als Renaturierung versteht das BAFU¹ die Revitalisierung von Fliessgewässern und Seeufern und die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung.

Revitalisierung ist im Gewässerschutzgesetz (Art. 4) definiert: Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers mit baulichen Massnahmen. Renaturierung ist im Gewässerschutzgesetz als Begriff hingegen nicht definiert.

Renaturierung = Revitalisierung und Sanierung Wasserkraft

Revitalisierung = Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines Gewässers durch bauliche Massnahmen

Renaturierungen sind fachlich anspruchsvoll und sollen deshalb von Fachleuten geplant und begleitet werden.

1Renaturierung der Gewässer

Renaturierung

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Revitalisierungsmassnahmen an der Thur (Kanton Zürich)

Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Erarbeitung strategischer Grundlagen, die Ausscheidung eines ausreichenden Gewässerraums, Revitalisierungen und die Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung.

Zur Renaturierung von Schweizer Flüssen hat das BAFU den Film «Renaturierung von Schweizer Flüssen und Bächen» (2013) herausgegeben, der gratis bezogen werden kann.

Strategische Planung

Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt von den Kantonen strategische Planungen zur Revitalisierung der Fliess- und der Stillgewässer, der Wiederherstellung der Fischwanderung und zur Sanierung von Schwall/Sunk und Geschiebehaushalt. Es gibt verschiedene Module innerhalb der Vollzugshilfe Renaturierung der Gewässer.
Die «Plattform Renaturierung» enthält eine Zusammenstellung zu den einzelnen Kantonen.

Sicherung des Gewässerraumes

Die Ausscheidung ausreichender Gewässerräume ist aus ökologischer Sicht notwendig, damit die Gewässer ihre natürlichen Funktionen – strukturreicher Lebensraum im und am Gewässer, Geschiebetransport, Vernetzungsachse, Selbstreinigung des Wassers durch die biologische Aktivität – wahrnehmen können. Zudem stellen die Gewässerräume Pufferstreifen entlang der Gewässer dar, dank deren der Eintrag von Dünger, Pestiziden etc. verringert und die Wasserqualität verbessert wird. Informationen zum Gewässerraum findet man auf der Webseite des BAFU. Das BAFU hat in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zwei Merkblätter zu Gewässerraum im Landwirtschafts- bzw. Siedlungsgebiet herausgegeben. Die beiden Merkblätter zum Gewässerraum wurden durch das Inkrafttreten der Anpassung der Gewässerschutzverordnung vom 1. Mai 2017 aufgehoben. Eine neue Arbeitshilfe für die Kantone ist in Erarbeitung.

Links

Revitalisierung

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Revitalisierung des Haslibachs vor, während und nach den Bauarbeiten (Kanton Zürich)

Als Grundlagen für die Revitalisierungsplanung wurden verschiedene Berichte erarbeitet, unter anderem ein Synthesebericht zur Priorisierung von Flussrevitalisierungsprojekten der Eawag (2013) und ein Bericht zum ökologischen Potential von CSCF und karch (2013).

Ablauf Revitalisierung grosser Fliessgewässer

Eggrank Erholungsbetrieb sm zugeschnitten 640x480.jpg
Aufgewertete Flussabschnitte erfreuen sich grosser Beliebtheit. Dem Aspekt der Erholung ist deshalb in allen Phasen Beachtung zu schenken.

Einige Kantone sind schon lange aktiv in der Revitalisierung von Gewässern. Die Auslöser für Revitalisierungen können die gesetzliche Pflicht, ein lokales Interesse an Aufwertungen, angrenzende Naturschutzgebiete oder die Naherholung sein. Sind der Bedarf und das Interesse an einer Revitalisierung gegeben, sind ein frühzeitiger Einbezug der betroffenen Parteien und eine rechtzeitige Sicherstellung der Finanzierung weitere wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Revitalisierung. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Revitalisierungsprojekte eine Verbundsaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden sind. Neben Anstössern, Landwirten und Umwelt- und Fischereiverbänden sind somit auch die zuständigen Personen der betroffenen Gemeinden, Kantonen und des Bundes in die Planung einzubeziehen. Dieser Einbezug hilft auch die Finanzierung sicherzustellen. Informationen dazu können dem Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich (BAFU 2015) entnommen werden. Der Aufwand für die Vorbereitung eines Revitalisierungsprojekts ist gross. Bevor die Bagger auffahren sind viele Fragen zu klären und Prozesse zu durchlaufen. Neben den bereits erwähnten Aspekten sind Landerwerbsvefahren, Umgang mit Zielkonflikten (z. B. mit Fruchtfolgeflächen), Abklärung notwendiger Bewilligungsverfahren (Bodenschutz, Fruchtfolgeflächen, Waldrodung usw.) und hydrologische Abklärungen Beispiele wichtiger Aufgaben. Revitalisierungen lassen sich oft mit Hochwasserschutzprojekten kombinieren. Der Ablauf lässt sich in fünf Schritte unterteilen:

  1. Die konkrete Umsetzung eines Wasserbauprojekts wie einer Revitalisierung startet grundsätzlich mit einer strategischen Planung (Defizitanalyse, Zieldefinition, Kontextanalyse). Als Grundlage dafür können momentan die auf Ende 2014 erstellten kantonalen Revitalisierungsplanungen beigezogen werden.
  2. Als zweiter Schritt erfolgt die Vorstudie, in welcher die Machbarkeit abgeklärt und verschiedene Varianten aufgezeigt werden. Gewässer können auf verschiedene Arten revitalisiert werden. Die Entwicklung von Varianten hat im Planungsprozess deshalb eine grosse Bedeutung. Die Auswahlkriterien sind bewusst zu wählen.
  3. Die Vorstudie wird im Vorprojekt vertieft und mit Kostenschätzungen und baulichen Lösungen ergänzt.
  4. Die weitere Vertiefung und die Ausarbeitung der Detailpläne erfolgt im Bauprojekt. Resultate dieser Projektphase sind ein technischer Bericht, die Detailpläne und bei Wasserbauprojekten ab einem Kostenvoranschlag grösser 10 Mio. Franken ist ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zu erstellen. Anhand dieser Grundlagen wird schliesslich die Bewilligung beantragt. Das Verfahren unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
  5. Nach erfolgter Bewilligung kann das Projekt umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Bauarbeiten von erfahrenen Fachleuten mit biologischen Kenntnissen regelmässig begleitet werden (Umweltbaubegleitung). Dadurch kann gewährleistet werden, dass auch Details in der Umsetzung berücksichtigt werden. Die Zielerreichung soll mittels einer Erfolgskontrolle überprüft und allenfalls Nachbesserungen vorgenommen werden. Zudem muss der langfristige Erfolg des Eingriffes mit Hilfe eines Unterhaltskonzepts gesichert werden.
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Der Chriesbach vor und nach der Revitalisierung

Literatur und Links

Ablauf Revitalisierung kleiner Fliessgewässer

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Revitalisierung des Hardbächlis (Kanton Baselland)

Revitalisierungen kleiner Gewässer liegen meist in der Verantwortung der Gemeinden. Ähnlich wie bei grossen Projekten können im Rahmen von kombinierten Projekten Revitalisierung und Hochwasserschutz gleichzeitig bearbeitet werden. Die Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) hat einen umfassenden Leitfaden für die Revitalisierung kleiner und mittlerer Fliessgewässer herausgegeben. Er soll die Kantone, Städte und Gemeinden unterstützen und richtet sich an die Praktiker in den Gemeinden, Planer und für den Unterhalt Zuständige (Bestellung). Pro Natura Baselland hat für die Ausdolung und Revitalisierung von Kleingewässern einen umfangreichen Leitfaden herausgegeben, der sich insbesondere an Gemeinden und Naturschutzvereine richtet (Herunterladen oder Bestellung). Aufwertungen kleiner Gewässer können in geringerem Umfang auch im Rahmen eines ökologischen Unterhaltes oder der Uferpflege erzielt werden. Durch Unterhaltsmassnahmen kann vor allem auch die eigendynamische Entwicklung von Gewässern angeregt werden. Dies wird aber erst selten angewendet und gute Merkblätter dazu fehlen noch.

Links

Ausdolung

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Ausdolung des Holdenbächlis (Kanton Baselland)

Fliessgewässer wurden zur Gewinnung von Landwirtschafts- oder Bauland, zur Trockenlegung von Feuchtgebieten und weiteren Gründen eingedolt. Ausdolungen sind eine Spezialform von Revitalisierungen. Das Gewässerschutzgesetz verbietet heute Eindolungen (Art. 38 Abs. 1 GSchG). Nur für ganz wenige und bestimmte Ausnahmen sind Eindolungen und Wiedereindolungen noch zulässig (Hochwasserschutz, Verkehrsübergänge etc.; Art. 38 Abs. 2 GSchG).

Durch Ausdolungen können die Gewässerfunktionen wiederhergestellt werden. Insbesondere wird die Vernetzung in alle Richtungen wiederhergestellt und der aquatische Lebensraum wieder zugänglich gemacht. Der Planungsablauf entspricht in etwa jenem von kleinen Revitalisierungen.

Reduktion der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung

Schwall und Sunk

Die Stromproduktion durch Wasserkraft kann bei Speicherkraftwerken kurzfristige Schwankungen des Wasserstands in den Fliessgewässer unterhalb der Zentrale bewirken. Grund der Abflussschwankungen ist der unterschiedliche Strombedarf der Bevölkerung im Tagesverlauf und die Stabilisierung der Stromnetze. Das Wasser wird bei grossem Strombedarf in grossen Mengen turbiniert. Das erzeugt unterhalb der Wasserrückgabe Schwallabflüsse. Bei geringem Strombedarf oder Überkapazitäten im Stromnetz wird das Wasser in den Speicherseen zurückgehalten, bei Pumpspeicherkraftwerken gar wieder hochgepumpt, und im Extremfall nur ein minimales Dotierwasser ins Fliessgewässer abgelassen (Sunkabfluss).

Die schnellen und häufigen Abflusswechsel gefährden das Leben in Fliessgewässern. Die negativen Auswirkungen dieses Schwall-Sunk-Betriebs können durch unterschiedliche Massnahmen vermindert werden. Dabei sind bauliche Massnahmen (z.B. der Bau von Ausgleichsbecken) meistens kostengünstiger umzusetzen als betriebliche (z.B. veränderte Betriebsweisen eines Kraftwerkes). An der Hasliaare im Kanton Bern wurde beim Kraftwerk Innertkirchen ein Beruhigungsbecken sowie ein Speicherstollen errichtet, damit sich die Geschwindigkeit der Abflussänderungen reduziert und die Tiere im Wasser besser darauf reagieren können (z.B. Rückzug in andere Gewässerbereiche).

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Der Rhein bei Schwall und Sunk und eine deswegen verendete Groppe

Links

Geschiebe

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Der Fluss kann frei schalten und walten und Material nach Belieben verschieben (Fluss Buech in den französischen Alpen)

Der Geschiebehaushalt in Fliessgewässern wird durch die Wasserkraftnutzung, aber auch durch Gewässerverbauungen (z. B. Kiessammler, Begradigungen etc.) und die industrielle Entnahme von Kies (Kieswerke) gestört. Flussabwärts fehlt das zurückgehaltene oder entnommene Geschiebe und damit lockere Kiesablagerungen. Zudem können keine neuen Kiesbänke gebildet werden, die Sohle kolmatiert und das Gerinne kann sich eintiefen. Ein dynamischer Geschiebehaushalt spielt eine zentrale Rolle bei der Bildung von Lebensräumen für viele Fische, Wirbellose und Insektenarten.

Die negativen Folgen eines gestörten Geschiebehaushaltes lassen sich durch eine Vielzahl technischer und betrieblicher Lösungen mindern oder sogar aufheben. Kiesschüttungen können kurzfristig sehr effektiv sein, da neue Laichplätze für kieslaichende Fische entstehen. Als langfristige Massnahme müssen Flusskraftwerke geschiebedurchgängig gemacht werden. Am Kraftwerk Solis in Graubünden wurde beispielsweise ein Geschiebe-Umleitstollen errichtet, der den Transport von Geschiebe bei Hochwasser ermöglicht. So kann sich wieder ein naturnaher Geschiebehaushalt einstellen. Durch eine verbesserte Geschiebedurchgängigkeit werden Stauseen vor Verlandung und allenfalls Turbinen vor Beschädigung geschützt.

Links

Fischgängigkeit

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Fischwanderhindernis in der Necker (Kanton St. Gallen)

Gemäss dem revidierten Gewässerschutzgesetz (Art. 83a und Art. 83b GSchG) müssen die negativen Auswirkungen der Wasserkraft gemindert werden. Ein Aspekt ist die Sicherstellung der Fischwanderung nach Vorgaben des Bundesgesetzes über die Fischerei (Art. 10 BGF). Fische wandern zwischen verschiedenen Habitaten im Fliessgewässer, welche sie zu unterschiedlichen Altersstadien oder für verschiedene Lebensaspekte benötigen. Sie wechseln zwischen Winter-, Futter- und Fortpflanzungslebensräumen. Die Sanierung ist somit wichtig, damit die Fische die Wanderungen im Fliessgewässer wahrnehmen und so die nötigen Habitate erreichen können. Nur so können Fischpopulationen längerfristig überleben.

Die kantonale Planung zur Sanierung der Fischgängigkeit hat ergeben, dass von den überprüften kraftwerksbedingten Hindernissen (rund 2 000) betreffend Fischaufstieg etwa 650 und betreffend dem Fischabstieg über 700 Hindernisse saniert werden müssen. Bei jedem Standort ist mittels eines Variantenvergleiches die beste Lösung zur Sicherstellung der Fischwanderung zu finden. Im Variantenvergleich ist auch der Rückbau der Anlage zu prüfen. Die von den Behörden als verhältnismässig beste Lösung zur Sicherstellung der Längsvernetzung anerkannte Lösung wird verfügt und muss umgesetzt werden. Die Fischwanderhilfen müssen per gesetzlichem Auftrag bis 2030 bei allen sanierungspflichtigen Anlagen erstellt werden. Zudem ist die Funktionsfähigkeit mittels einer Erfolgskontrolle zu überprüfen. Betreffend die Sicherstellung der Fischwanderung flussaufwärts liegen bewährte Methoden und gute Kenntnisse vor. Ein Standardwerk für die Ausgestaltung von Fischaufstiegshilfen ist das Merkblatt M-509 der DWA (2014). Für einen sicheren Fischabstieg muss den Fischen der Weg in die Turbinen verunmöglicht (Fischschutz) und ihnen ein sicherer Weg ins Unterwasser des Kraftwerks ermöglicht werden (Bypass). Dazu gibt es bei kleineren Kraftwerken bereits bewährte Lösungen, für grössere Kraftwerke existieren verschiedene Lösungsansätze, welche noch weiter zu erforschen und erproben sind.

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Fischtreppen in der Lütschine (Kt. Bern) und in der Aare (Kt. Aargau); Bau einer Fischtreppe an der Sihl (Kt. Zürich)

Links

Restwassersanierung

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Fehlendes Restwasser im Gufelbach (Weisstannental Kanton St. Gallen)

Bei Wasserentnahmen aus Fliessgewässern – ob zum Antrieb von Turbinen oder zur Bewässerung in der Landwirtschaft – muss seit dem Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes 1992 ausreichend Restwasser im Bett belassen werden. Das Restwasser ist nötig, um die vielfältigen natürlichen Funktionen der Gewässer zu gewährleisten: Sei es als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Landschaftselement oder zur Speisung von Grundwasser. Welche Restwassermenge angemessen ist, bestimmen die Kantone für jedes Gewässer und jeden Entnahmeort separat. Obwohl die 20-jährige Frist zur Umsetzung der Restwassersanierung bereits 2012 abgelaufen ist, sind bis Ende 2016 nur zwei Drittel der Fassungen saniert worden. Es liegen immer noch zahlreiche Fliessgewässer völlig trocken. Das Ziel ist es nun, bis 2019 alle Sanierungsmassnahmen abzuschliessen. Die Ertragsminderung durch die Erhöhung des Restwassers kann durch den Bau von Restwasserturbinen, auch Dotierturbinen genannt, reduziert werden.

Weitere Massnahmen

Rückbau

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Hindernisse in den Fliessgewässern der Schweiz; Ökomorphologie, BAFU 2013.

Im Zusammenhang mit Gewässern bedeutet «Rückbau» das gezielte Entfernen von Uferverbauungen und den Rückbau von menschgemachten Querhindernissen (Schwellen, Wehre, Wasserkraftwerke etc.). Es kann darunter auch der Rückbau von Eindolungen verstanden werden (siehe Kapitel Ausdolung). Rückbaumassnahmen sind Revitalisierungsmassnahmen und erfolgen meist im Zusammenspiel mit Gewässeraufweitungen und weiteren Aufwertungsmassnahmen. Ziel des Rückbaus ist es, dem Gewässer seine ursprüngliche Dynamik zurückzugeben und die vorher fragmentierten Lebensräume wieder zu verbinden.

Die vielen Verbauungen und Hindernisse in unseren Fliessgewässern verunmöglichen die Entwicklung von intakten Lebensräumen, sie unterbrechen im Fall von Längsverbauungen die Vernetzung zwischen Wasser und Land und im Fall von Querhindernissen die für viele Pflanzen- und Tierarten so wichtige Längsvernetzung. Gewisse dieser Bauwerke erfüllen keine Funktion mehr (alte Schwellen, stillgelegte Wasserkraftwerke etc.) und können daher ohne Nachteile zurückgebaut werden. Im Gegenzug profitieren Flora und Fauna und auch der Mensch von natürlicheren und lebendigeren Gewässern. Andere Querbauwerke mit bestehenden Funktionen wie z.B. Sohlenstabilisierung oder Erosionsschutz könnten durch geeignetere Bauwerke wie etwa Sohlrampen ersetzt und so die Längsvernetzung verbessert werden.

Links

Ingenieurbiologische Massnahmen im Bachbett (instream)

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Buhnen und Holz strukturieren das Gewässer (Lorze, Kanton Zug)

Die ingenieurbiologischen Baumethorden fördern die Strukturvielfalt der Gewässer, unterstützen auch in verbauten Gewässern vorhandene dynamische Prozesse, prägen diese aus und erhöhen ihre Wirksamkeit. Mit den neu entstandenen, kleinräumigen und vielfältigen Strukturen werden wertvolle Lebensräume geschaffen, womit ingenieurbiologische Massnahmen kostengünstig die Voraussetzung für mehr Biodiversität schaffen.

Die Erhöhung der Strukturvielfalt muss angestossen werden. Mit Störstellen, welche Energie auf die weichen Ufer lenken und Turbulenzen erzeugen, wird die eigendynamische Entwicklung gefördert. Dies kann mit unterschiedlichen Elementen erzeugt werden: Buhnen aus Steinen, Holzkonstruktionen oder Faschinen. Wie diese gebaut werden kann dem unten aufgeführten Buch entnommen werden. Um das Ufer weicher zu gestalten werden Ufersicherungen und Ufergehölze lokal entfernt. Anlandungen von Geschiebe und Treibholz, umgestürzte Bäume, Ufererosion, Mäander und Inseln sind Teil der dynamischen Entwicklung.

Ingenieurbiologie ist ein Teil des Bauwesens, das technische, ökologische, gestalterische und ökonomische Ziele verfolgt und zwar vorwiegend durch den Einsatz lebender Baustoffe, also Saatgut, Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzengesellschaften (aus Ingenieurbiologie – Handbuch Bautypen; siehe unten). Mit ingenieurbiologischen Massnahmen werden meistens Sicherungs-und Schutzmassnahmen verfolgt. Die unten aufgeführte Publikation des BAFU und das Buch «Ingenieurbiologie – Handbuch Bautypen» sind die relevantesten Grundlagen zur Ingenieurbiologie

Links

Finanzierung

Die Vollzugshilfe «Renaturierung der Gewässer» behandelt die Finanzierung der ökologischen Sanierungsmassnahmen bestehender Wasserkraftanlagen in den Bereichen Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt und Fischgängigkeit.

Der Bund gewährt Subventionen für Revitalisierungen. Es werden aber momentan vom Bund nur Revitalisierungen finanziell unterstützt, welche in den kantonalen Revitalisierungsplanungen enthalten sind. Die Höhe der Förderhöhe ist zudem abhängig vom in der kantonalen Revitalisierungsplanung festgehaltenen Nutzen und des voraussichtlichen Aufwandes.

Unterstützt werden können die Planung und die Durchführung der Massnahmen. „Die Höhe der Abgeltungen von Massnahmen richtet sich nach der Länge und Breite des revitalisierten Gewässerabschnittes, der Breite dessen Gewässerraums, dem Nutzen der Massnahmen für die Natur und die Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand und dem Nutzen für die Erholung sowie der Qualität der Massnahmen.“

Es gibt aber auch Ausnahmen und spezielle Regelung, wenn ein Revitalisierungsprojekt Überschneidungen mit der Sanierung der Wasserkraft und Hochwasserschutzprojekten aufweist. In solchen Fällen sind genauere Abklärungen gemäss den Ausführungen im Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich notwendig. Für Revitalisierungsprojekte ist eine Globalbeitrag an die anrechenbaren Kosten durch den Bund von 35 – 80 Prozent möglich. Eine Steigerung des Grundbeitrags kann erreicht werden, wenn ein breiterer Gewässerraum ausgeschieden wird, kleine Gewässer ausgedolt werden und für Projekte mit einem grossen Nutzen für die Natur. Mit zusätzlichen Subventionen belohnt der Bund Projekte, die attraktiven Naherholungsraum schaffen. Detaillierte Ausführungen siehe Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2016–2019, Teil 11 (BAFU 2015).

Es ist abzuklären, ob es weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt durch Kanton, Gemeinden, Fonds (insbesondere naturemade).

Weitere Artikel zum Thema Fliessgewässer

Autoren

Text Aqua Viva
Verein biodivers info@biodivers.ch
Review Robert Bänziger Bänziger Kocher Ingenieure AG
Willy Müller LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur, Fischerei
Bruno Schelbert Umwelt, Natur und Landschaft Aargau
André Stapfer