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Flusskrebse, auf dem Bild der Edelkrebs (Astacus astacus) sind nachtaktive Bewohner unserer Gewässer. Sie brauchen saubere, strukturreiche Fliess- und Stehgewässer, in denen sie genügend Versteckmöglichkeiten finden, ihre Höhlen graben können und Nahrung finden
Text Verein biodivers
Zusammenarbeit und Review Raphael Krieg
Publikation August 2018



Zusammenfassung

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Der Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes), einer der drei einheimischen Flusskrebsarten

Bei uns sind der Edelkrebs (Astacus astacus), der Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) und der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) heimisch. Sie sind nachtaktiv und leben versteckt in Fliess- und Stehgewässern verschiedener Grössen und Höhenlagen. Die Bestände gehen seit 50 Jahren stark zurück. Gründe dafür sind die Verbauung und Verschmutzung der Gewässer, die Konkurrenz durch vier eingeschleppte Flusskrebsarten und die Krebspest. Diese wird durch die ausgesetzten nordamerikanischen Flusskrebse, welche gegen den Erreger immun sind, und durch uns Menschen verbreitet. Die Sporen des Erregers werden ins Wasser abgegeben und können über nasse Gegenstände verschleppt werden. Flusskrebse brauchen saubere, strukturreiche Fliess- und Stehgewässer, in denen sie genügend Versteckmöglichkeiten finden, ihre Höhlen graben können und Nahrung finden. Sie können durch Gewässerrenaturierungen, mit dem Angebot sauberen Wassers sowie durch konsequentes Verhindern der weiteren Verbreitung der Krebspest gefördert werden. Der Bund hat den Aktionsplan Flusskrebse Schweiz (2011) erarbeitet und seit 2014 gibt es die Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz (KFKS). Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen um den Schutz und die Förderung der einheimischen und Bekämpfung bzw. Ausbreitungsverhinderung der invasiven Flusskrebsarten in der Schweiz.

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Typisches, strukturreiches Krebsgewässer

Systematik und Vorkommen in der Schweiz

In der Schweiz heimisch sind der Edelkrebs (Astacus astacus), der Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) und der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium). Neben diesen drei autochthonen Arten kommen vier eingeschleppte Arten vor: Der Galizische Sumpfkrebs oder «Galizier» (Astacus leptodactylus), welcher ursprünglich aus Osteuropa stammt, sowie der Kamberkrebs (Orconectes limosus), der Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) und der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) welche aus den USA eingeführt wurden. Sie gehören alle zur Ordnung der Decapoda (Zehnfusskrebse). Die einheimischen Arten sowie der Galizische Sumpfkrebs und der Signalkrebs gehören der Familie der Astacidae an, die anderen beiden der Familie der Cambaridae.

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Der Edelkrebs (Astacus astacus) und seine Verbreitung (rot = Funde ab 2000, orange = Funde vor 2000)
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Der Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) und seine Verbreitung (rot = Funde ab 2000, orange = Funde vor 2000)
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Der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) und seine Verbreitung (rot = Funde ab 2000, orange = Funde vor 2000)

Die Flusskrebse stellen innerhalb der schweizerischen Fauna einen Sonderfall dar, da mehr neobiotische als einheimische Arten vorkommen.

Links und Literatur

  • Stucki, P., Zaugg, B., 2005. Decapoda: Atlas, Fauna Helvetica. Centre suisse de cartographie de la Faune, Neuchâtel.

Praxisrelevante Biologie und Ökologie

Die Flusskrebse sind Allesfresser. Sie verwerten organisches Material und sind je nach Alter, Wassertemperatur und Angebot mehr herbi- oder karnivor. Gerne werden Mollusken und Wasserinsekten erbeutet. Kleinere Artgenossen oder sich in der Häutung befindliche wehrlose Flusskrebse, stehen ebenfalls auf dem Speiseplan. Verwesendes Aas wird von den meisten Arten nur in Ausnahmefällen gefressen. Bei feuchter Witterung wird die Nahrung ausnahmsweise (z. B. dichte Populationen oder Nahrungsmangel) auch an Land gesucht. Krebse sind «Gewässerpolizei» und «Müllabfuhr», in dem sie abgestorbene Flora und Fauna schnell beseitigen.

Wegen des starren Exoskeletts können Krebse nur wachsen, in dem sie sich häuten. Jungkrebse häuten sich häufig, junge Edelkrebse im 1. Jahr bis zu 10 Mal, als Adulte noch ca. 2 Mal pro Jahr. Die Vorbereitung zur Häutung dauert beim erwachsenen Krebs ca. 1 Woche, die Aushärtung danach ca. 3 bis 4 Tage. Bei Jungkrebsen verläuft der Zyklus wesentlich rascher. Bis zur Aushärtung des neuen Panzers ist der Krebs sehr weich («Butterkrebs») und somit verletzlich. Der Zeitpunkt der Häutung ist altersklassenmässig synchronisiert (vermindert Kannibalismus).

Die Paarung erfolgt im Herbst. Das Weibchen befestigt die befruchteten Eier auf der Unterseite des Abdomens (Schwanzteil) und betreibt intensive Brutpflege. Die Larven schlüpfen je nach Wassertemperatur Ende Mai bis Mitte Juli. 7 bis 10 Tage nach dem Schlüpfen erfolgt die erste Häutung. Nach ein paar weiteren Tagen verlassen die Jungtiere die Mutter. Die Weibchen leben während der ganzen Brutzeit zurückgezogen.

Die Aktivität von Flusskrebsen ist von November/Dezember bis zum Frühjahr sehr gering.

Krebse sind auf eine reiche Strukturierung insbesondere des Uferbereichs angewiesen (Wurzelstöcke, steile Böschungen, grosse Steine). Wie der ideale Lebensraum gestaltet ist, ist im Flyer des Kantons Bern dargestellt. Krebse sind sehr empfindlich gegenüber Pestiziden (Pflanzenschutzmitteln), besonders Insektiziden.

In sehr kalkarmen und sehr kalkreichen Gewässern können Krebse nicht leben. Im einten Fall steht für das Skelett zu wenig Kalk zur Verfügung, im anderen kommt es zu Kalkablagerungen auf dem Panzer (Versinterung), welche bei langem Häutungsintervall die Häutung verunmöglicht.

Weitere Informationen zu Biologie und Ökologie der Flusskrebse sind in «Decapoda» (Stucki & Zaugg 2005) zusammengefasst. Auf flusskrebse.ch sind kurze Artenporträts aufgeschaltet. Umfangreiche Angaben findet man in «Edelkrebse: Biologie - Zucht – Bewirtschaftung (Hager 2003).

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Junge Krebse (im Bild Dohlenkrebse) sind «Miniaturausgaben» der Erwachsenen

Erhalt und Förderung

Seit 2014 gibt es die Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz (KFKS). Sie ist Anlaufstelle und hat beratende und koordinierende Funktion. Wer sich vertieft mit dem Schutz und der Förderung der einheimischen Flusskrebse auseinandersetzen möchte, dem sind die Informationen auf der Webseite und die Lektüre des Aktionsplans Flusskrebse zu empfehlen.

Die Strategie für die einheimischen Flusskrebse gemäss Aktionsplan Flusskrebse verfolgt zwei hauptsächliche Ziele; einerseits den Schutz der einheimischen Populationen und andererseits die Bekämpfung und Eingrenzung der Bestände fremder Flusskrebsarten. Nachfolgend wird auf ausgewählte Massnahmen eingegangen. Die vollständigen Informationen sind im Kapitel 6 des Aktionsplans Flusskrebse aufgeführt.

Bei der Renaturierung von Gewässern sollen die Uferbereiche gut strukturiert werden. Krebse müssen Höhlen graben und sich verstecken können (unter Wurzeln oder Steinen). Dazu eignen sich besonders steile Böschungen. Fliessgewässer sollen unterschiedliche Strömungsverhältnisse (natürliche Abfolgen von Abschnitten mit starker und schwacher/keiner Strömung) aufweisen, welche geeignete Habitate und genügend Nahrung bieten (siehe Flyer des Kantons Bern «Lebensraum für Flusskrebse, Umgang bei Wasserbauprojekten»).

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Der Westerbach im Kanton Aargau mit harter Bachverbauung…
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… welche in einem Projekt der Jagd- und Fischereiverwaltung Kanton Aargau zur Förderung des Dohlenkrebses (Austropotamobius pallipes) 2005 einseitig entfernt und das Gewässer instream strukturiert wurde.

Unterhaltsarbeiten und Bauprojekte in Gewässern müssen durch die für die Fischerei zuständige kantonale Behörde genehmigt und begleitet werden. Sie bestimmt die zu treffenden Schutzmassnahmen. Folgende Vorsichtsmassnahmen müssen getroffen werden:

  • Ausbaggerungen der Sohle zeitlich staffeln (abschnittweises Baggern). Ev. tiefere Bereiche («Pools») oder Feuchtzonen als Rückzugsgebiete anlegen.
  • Gehölzunterhalt auf das Minimum beschränken, keine Bäume fällen (mit gewissen Ausnahmen siehe «Aktionsplans Flusskrebse»; falls Bäume gefällt werden müssen, die Strünke belassen)
  • Gehölzunterhalt muss selektiv erfolgen
  • Kein Befahren des Bachbetts mit Maschinen
  • Im nicht bestockten Bereich abschnittweiser Böschungsunterhalt, Gestrüpp belassen.
  • Das Stau- und Totholz darf nicht gänzlich aus dem Bett entfernt werden.
  • Im Wald
    • Die Bäume vom Gewässer weg fällen
    • Astmaterial nicht im Gewässer und am Ufer ablagern (Gefahr der Versauerung des Gewässers)
    • Das Gewässer nicht mit Maschinen befahren
  • In der Landwirtschaft
    • Keine Beweidung der Ufer und des Bachbetts
    • Keinen Zugang zum Gewässer als Viehtränke schaffen

Mehrere Kantone haben Erfahrungen mit der Aufzucht und dem Aussetzen einheimischer Krebse, so zum Beispiel der Kanton Aargau mit Dohlen- und Steinkrebsen. Wichtig dabei ist, dass die Genetik berücksichtigt wird und somit nur Tiere aus dem gleichen Einzugsgebiet für Aufzucht bzw. Besatz verwendet werden.

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Entlang von Bächen im Wald ist es wichtig, das Gewässer bei der Bewirtschaftung zu schonen
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Massnahmen gegen Schwebstoffbelastungen in einem Gewässer bei Cuarny VD. Dies ist bei allen Arbeiten in Gewässern wichtig.

Aktivitäten/Massnahmen der Kantone

Die Aktivitäten der Kantone für den Schutz und die Förderung der Flusskrebse sind auf der Webseite der Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz aufgelistet.

Artenschutz

Alle drei heimischen Arten gehören zu den national prioritären Arten]. Der Edelkrebs hat 2. Priorität, die anderen beiden haben die höchste Priorität.

In die Datenbank des Projekts «Virtual Data Center VDC» werden seit 2014 die Fundorte sämtlicher Organismengruppen eingespeist, um sie bei naturschutzrelevanten Projekten berücksichtigen zu können. Mit der Datenbank sollen insbesondere die Bedürfnisse der kantonalen Fachstellen abgedeckt werden. Diese Daten sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Gefährdung

Rote Listen

Die Flusskrebse sind gefährdet (Edelkrebs) oder stark gefährdet (Steinkrebs und Dohlenkrebs)1

1 Quelle: Aktionsplan Flusskrebse

Allgemeine Gefährdungen

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Der Kamberkrebs (Orconectes limosus), einer der vier eingeschleppten invasiven Flusskrebsarten.

Die Inhalte dieses Kapitels wurden aus dem Aktionsplan Flusskrebse übernommen.

Seit mehreren Jahrzehnten nehmen die Bestände einheimischer Flusskrebsarten ab; etwas langsamer im Falle des Edelkrebses (Astacus astacus) und stark im Falle von Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) und Steinkrebs (Austropotamobius torrentium). Zahlreiche Populationen sind bereits vollständig verschwunden und oft bestehen Bestände nur aus geografisch isolierten Reliktpopulationen, hauptsächlich in Oberläufen und Teichen. Dieser Rückgang geht einher mit der Ausbreitung der nicht-einheimischer Arten, die sich mit Ausnahme des Galizierkrebses (Astacus leptodactylus) zudem Krebspest-Träger sein können.

Die hauptsächlichen Gründe des Rückgangs der einheimischen Krebse sind:

  • Konkurrenz durch eingeführte fremde Flusskrebsarten, die weniger empfindlich auf die verschlechterten Umweltbedingungen reagieren, höhere Wachstumsraten und Fruchtbarkeit aufweisen und auch aggressiver sind.
  • Die in der Schweiz meldepflichtige Seuche «Krebspest» (Aphanomyces astaci). Die Verbreitung dieses Erregers erfolgt durch amerikanische Flusskrebsarten, welche latente Träger sind, sowie durch den Menschen mit kontaminiertem Material (z. B. Fischereigeräte oder -stiefel, Versetzen infizierter Flusskrebse).
  • Fliessgewässerkorrektionen und Uferverbauungen führen zu einer Monotonisierung der Strömungsverhältnisse und einer Vereinheitlichung der Ökomorphologie, wodurch Unterstände und für Flusskrebse geeignete Habitate verschwinden.
  • Lokal schlechte Wasserqualität aufgrund punktueller oder chronischer Verschmutzungen (z. B. Mikroverunreinigungen, Pestizide, Industrieunfälle, ARA-Einleitungen, Jauche und anderen Düngemitteln usw.) was bestehende Populationen schwächen oder auslöschen kann.
  • Eine dem Habitat nicht entsprechende fischereiliche Bewirtschaftung durch zu hohe Fischdichten in Stillgewässern oder in als Aufzuchtgewässer für Forellen genutzten Fliessgewässern. Dies bewirkt einen zu starken Frassdruck auf die Flusskrebsfauna. Eine weitere Gefährdungsursache ist die systematische Störung des Habitats durch Anwendung von Elektrofanggeräten und die ständige Begehung des Gewässers.
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Dieses strukturarme Gewässer bietet Flusskrebsen keinen Lebensraum
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Der Pestizideinsatz in der Landwirtschaft führt zu Verunreinigungen in den Gewässern und gefährdet u. a. die einheimischen Flusskrebse.

Invasive Krebse

In den nächsten Jahren könnten, neben den bereits vier vorhandenen, weitere invasive Krebsarten Probleme bereiten (siehe flusskrebse.ch, «Weitere zu erwartende Arten»)

19 Kalikokrebs (Oronyctes immunis) Foto Karsten Grabow 96 dpi.jpg
Der Kalikokrebs (Orconectes immunis) (en allemand) kommt momentan in der Schweiz noch nicht vor, bereitet aber bereits in der Oberrheinischen Tiefebene Probleme

Krebspest

Die Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz (KFKS) informiert auf ihrer Webseite über die Krebspest und hat dazu mehrere Merkblätter.

Verhinderung der Krebspestverbreitung - Was jeder Einzelne tun kann

(Quellen: flusskrebse.ch und www.waldwissen.net):

  • Alle Gegenstände, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind, sollen keimfrei gemacht werden bevor ein Flusskrebsgewässer betreten wird.
  • Eine Desinfektion ist zwingend notwendig, wenn zwischen verschiedenen Gewässern oder Gewässerabschnitten gewechselt wird.
  • Desinfizieren:
    • Gerätschaften, Maschinen, Kleidung, usw. desinfizieren
    • Wenn Gerätschaften, Maschinen, Kleidung, usw. eine glatte Oberfläche aufweisen, genügt das Abtrocknen lassen und Lagern bei mind. 25°C während 24 Stunden. Feuchtigkeitsnester, zum Beispiel Schlammreste im Profil von Stiefeln, sind vorgängig zu entfernen.
    • Auch ein Erhitzen auf mind. 60 °C (am besten Abkochen) für 5 Minuten oder Einfrieren bei -20 °C für mindestens zwei Tage tötet die Erregersporen ab.
    • Desinfektion mit Natriumhypochlorit oder Peressigsäure. Die Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz (KFKS) empfiehlt die Verwendung von VirkonS oder Wofasteril. Bezugsquelle für VirkonS (Wirkstoff Natriumhypochlorit): www.arovet.ch; Bezugsquelle für Wofasteril (Wirkstoff Peressigsäure): www.hygline.ch,
    • Schlecht trocknende Gegenstände sind mindestens 14 Tage bei 25°C zu lagern.
  • Von der Verwendung von Stiefeln mit Filzsohlen ist abzuraten, da diese sehr schlecht trocknen.
  • Um eine Verschleppung zu vermeiden, ist auf das Aussetzen von Besatzfischen aus Krebspestgewässern zu verzichten, da diese auch Zoosporen mittragen können. / Pour éviter la propagation de la maladie, il convient de ne plus lâcher de poissons de repeuplement provenant d’eaux infestées par la peste de l’écrevisse car ils peuvent être aussi porteurs de zoospores.

Weitere Informationen mit detaillierten Angaben siehe Merkblatt «Verhinderung der Krebspestverbreitung».

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Von der Krebspest befallener bereits toter Galizischer Sumpfkrebs (Astacus leptodactylus).

Wissenslücken

  • Aktuelles Wissen über die Bestandessituation in der Schweiz
  • Vorkommen der Krebspest in der Schweiz

Praxisbeispiele

Links

Allgemeine Links

Literaturempfehlungen

Grundlagen- und Übersichtswerke

  • David M. Holdich, 2002. Biology of freshwater crayfish. Blackwell Science, Oxford.
  • EDER, E. & HÖDL, W. 1998: Flusskrebse Österreichs. – Stapfia 58, Linz, pp 284.
  • Füreder, L., 2009. Flusskrebse: Biologie, Ökologie, Gefährdung, Veröffentlichungen des Naturmuseums Südtirol, Bozen. Folio-Verlag, Wien.
  • HAGER, J. (2003): Edelkrebse. Biologie – Zucht – Bewirtschaftung. 2., überarbeitete Auflage. − Leopold Stocker.
  • HOFMANN, J. 1980: Die Flusskrebse.- Verlag Paul Parey, Hamburg und Berlin, pp 110.
  • Souty-Grosset, C., 2006. Atlas of crayfish in Europe, Collection patrimoines naturels. Publications scientifiques du Muséum national d’histoire naturelle, Paris.
  • Stucki, P., Zaugg, B., 2005. Decapoda: Atlas, Fauna Helvetica. Centre suisse de cartographie de la Faune, Neuchâtel.

Praxisrelevante Literatur

  • Stucki P., Zaugg B. 2011: Aktionsplan Flusskrebse Schweiz. Artenförderung von Edelkrebs, Dohlenkrebs und Steinkrebs. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1104: 61 S

Bestimmungsliteratur

Verschiedenes

Aktuelle Weiterbildungsveranstaltungen


Filme über Krebse

Netz Natur hat zu Krebsen zwei sehenswerte Filme ausgestrahlt:

  • Krebse sind gefrässig, wo immer sie auftauchen. Und viele sind auch selbst delikat - was ihnen immer wieder zum Verhängnis wird. Ökologisch sind sie unentbehrlich - was uns Menschen kaum bewusst ist, wenn wir nur an Delikatessen denken. «NETZ Natur» stellt deshalb Krustentiere vor - auf dem Teller und in der Natur.
  • Verrückt, wenn sich auf den Weihnachtsinseln alljährlich 60 Millionen rote Landkrabben auf den Weg ans Meer machen. Verrückt auch, wie sich kleine Planktonkrebschen in Salinen wohlfühlen, die so salzig sind, dass dort kaum ein anderes Tier überleben kann. In einer verrückten Sendung zeigt NETZ Natur die unglaubliche Vielfalt der Krebse und ihre Wichtigkeit in der Natur.

Krebsbeobachtungen melden

Für den Schutz und die Förderung der Flusskrebse ist es wichtig, dass Sie Ihre Beobachtungen (Webfauna). Funde können auch direkt an die Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz gemeldet werden (info@flusskrebse.ch), welche sie an die Kantone weiterleitet. Für eine sichere Bestimmung braucht es je ein Foto von oben und von unten mit Fokus auf Ober- und Unterseite der Scheren sowie auf die Schwanzoberseite. Im Weiteren eine Nahaufnahme von der Seite des Carapax (Bedornung bei der Nackenfurche).

Rechtliches

Im Kap. 3 des Aktionsplans Flusskrebse sind der rechtliche Status und der Schutzstatus abgehandelt. Die rechtlichen Grundlagen zu den Flusskrebsen sind im Bundesgesetz über die Fischerei und in der dazugehörigen Ausführungsverordnung. Darin ist u. a. folgendes geregelt:

  • Das Fangen von Krebsen bedarf einer Bewilligung des Fischpächters bzw. des Kantons.
  • Die Schonzeit der einheimischen Flusskrebsarten beträgt mindestens 40 Wochen.
  • Die Fangmindestmasse betragen für den Edelkrebs (Astacus astacus) 12 cm und für den Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes) und den Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) je 9 cm.
  • Der Fang, Transport und das Aussetzen von nicht einheimischen Flusskrebsarten ist verboten bzw. bewilligungspflichtig.
  • Das Halten von nicht einheimischen Arten im Aquarium ist bewilligungspflichtig. (Bemerkung: Bewilligungen werden nur für Ausstellungen oder zu Forschungszwecken ausgestellt.)

Bestandserfassung

Die gute Zeit für Bestandserfassungen ist von Juli bis Oktober, ideal ist der September. Im Anhang des Aktionsplans Flusskrebse gibt es ein Felderhebungsblatt.

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Die Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz (KFKS) hat einen Newsletter. Anmeldungen direkt an: info@flusskrebse.ch

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Text Verein biodivers info@biodivers.ch
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