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Flechten
,keine Bearbeitungszusammenfassung
=== Erhalt und Ausscheidung von Biotopbäumen und Altholzinseln ===
Beim Erhalt von Trägerbäumen müssen verschiedene Zeitabschnitte berücksichtigt werden, indem frühzeitig Ersatzbäume in der nahen Umgebung geschützt oder gepflanzt werden. Nur so kann ein kontinuierlicher Bestand an Altbäumen über Jahrhunderte gewährleistet werden.
Untersuchungen zeigen, dass an dickeren Baumstämmen und älteren Bäumen mehr gefährdete Flechtenarten vorkommen, als an dünneren. Vom Aussterben bedrohte Arten fanden sich vermehrt auf Stämmen mit einem minimalen Brusthöhendurchmesser (BHD) von 38 cm. Für das Ausscheiden einzelner Biotopbäume ist primär das Vorkommen von prioritär zu schützenden Flechtenarten relevant. Im [https://lawa.lu.ch/-/media/LAWA/Dokumente/Wald/waldbiodiversitaet/in/ve_flechtenbaeume.pdf?la=de-CH Kanton Luzern] werden sie bspw. separat erfasst und entschädigt. <!--Im August 2018 nicht mehr gefunden: Empfehlungen für den Schutz von Altholzinseln können aus den Qualitätskriterien des [https://www.so.ch/fileadmin/internet/vwd/vwd-awjf-wald/doc/Weisungen_FP_Biodiversitaet.pdf Kantons Solothurn] übernommen werden.-->
=== Schutz von alten Solitärbäumen, Alleen und Streuobstbäumen ===