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Libellen
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| Publikation || April 2018
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| Aktuelles || Juni 2022
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| Ergänzung || August 2020 (Förderung von Libellen durch den [https://biodivers.ch/de/index.php/Libellen#Fliessgew.C3.A4sser Einstau von Moorgräben])
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{{TOC limit|2}}
= Aktuelles =
''Juni 2022'' <br/>
Gemäss der [https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/rote-liste-libellen.html neuen Roten Liste der Libellen (BAFU 2021)] gelten von den 75 beurteilten Arten 36% als gefährdet. Sie zeigt somit ein ähnliches Bild wie vor 20 Jahren. Damals galten von den 72 beurteilten Arten ebenfalls 36% als gefährdet.<br />
Knapp die Hälfte der Arten der Roten Liste (13) besiedeln Flach- und Hochmoore, Lebensräume, welche in allen Höhenlagen bedroht sind. In anderen Lebensraumtypen ist der Anteil gefährdeter Arten geringer: Quellen, kleine Fliessgewässer und Gräben (4), Flüsse und Seeufer mit Wellenschlag (6), kleine Stillgewässer (6). Diese drei Biotoptypen beherbergten zudem je eine in der Schweiz bereits ausgestorbene Art.<br />
Ein kleiner Lichtblick ist, dass sich die Lage mehrerer stark gefährdeter Arten dank Sanierungsmassnahmen leicht verbessert hat.<br />
Das Fazit ist klar: Lebensraumsanierungen funktionieren und sind flächendeckend zu verstärken!
{{Fotos-links-400px
| bilddatei = O.coerulescens H.Wildermuth 96dpi.jpeg
| text = Der Kleine Blaupfeil ''(Orthetrum coerulescens)'' hat von Renaturierungs- und Aufstaumassnahmen kleiner Gräben in Flachmooren profitiert.
}}
{{Fotos-links-400px
| bilddatei = C.tenellum H.Wildermuth 96 dpi.jpeg
| text = Die Scharlachlibelle ''(Ceriagrion tenellum)'' ist dank der Neuschaffung warmer Flachgewässer, v.a. am Südufer des Neuenburger Sees, gefördert worden.
}}
{{Fotos-links-400px
| bilddatei = RL Libellen de zg.png
| text = Gefährdung der Libellen gemäss Roter Liste (2021).
}}
= Zusammenfassung =
In '''Fliessgewässern''' können Libellenlarven nur strömungsarme Stellen besiedeln, wo sich Sand, Schlick und Detritus absetzen oder dort, wo es Wasserpflanzen und Wurzelbärte von Uferbäumen gibt. Zur dauerhaften Besiedlung mit Libellen müssen Bäche und Gräben ganzjährig Wasser führen. In ständig kalten und in schnell fliessenden Gewässern mit Felsgrund oder Geröll, das immer wieder umgeschichtet wird, entwickeln sich keine Libellenlarven. Bäche im geschlossenen Wald und entlang stark beschatteter Waldränder sind infolge Sonnenmangels arm an Libellen. Die Strukturvielfalt (v. a. Strömungsverhältnisse) und Wasserqualität (v. a. Sauerstoffgehalt) sind entscheidend für die Eignung von Fliessgewässern als Libellenhabitate. Weitere wichtige Parameter sind Besonnung, frei sichtbare Wasserfläche, Wassertemperatur und strukturreiche Böschungen.<br />
In '''Seen''' besiedeln Libellen nur den Uferbereich. Ufergestalt und Vegetation bestimmen, wie viele und welche Libellenarten sich entwickeln können. Entscheidende Faktoren sind Ufertopographie (Länge, Neigung, Relief), Bodensubstrat (Fels, Geröll, Kies, Sand, Schlamm), Vegetation (Unterwasserwiesen, Schwimmblattgürtel; Röhricht und Seggengürtel hoch oder niedrig, dicht oder offen) und Wasserführung (konstant, geregelt, periodisch wechselnd). In vegetationslosen Gebirgs- und Stauseen können sich keine Libellen entwickeln.<br />
In [https://www.biodivers.ch/frde/index.php/Petits_plans_dStillgew%E2C3%80%99eau A4sser '''kleinen Stehgewässern'''] können Libellenlarven alle Bereiche besiedeln.
Je nach ihren artspezifischen ökologischen Ansprüchen bevorzugen die verschiedenen Arten unterschiedliche Typen von Kleingewässern. Für alle Arten wichtig sind Nährstoffgehalt, Besonnung, Strukturreichtum und Mikrohabitate (z.B. Bodensubstrat, Wurzeln, Wasserpflanzen), morphologische Vielfalt (z.B. flache Ufer, lange Uferlinien, unterschiedliche Wassertiefen) sowie Konkurrenten und Prädatoren.
Je grösser ein Stillgewässer ist, desto mehr Libellenarten können darin vorkommen<!--Oertli, B., Auderset Joye, D., Castella, E., 2002. Does size matter? The relationship between pond area and biodiversity. Biological Conservation 104, 59–70.-->. Dabei kommt es allerdings sehr auf die strukturelle und pflanzliche Ausstattung – und damit auch auf das Sukzessionsstadium – eines Weihers an. Diese Tatsache soll aber nicht davon abhalten, auch kleine Gewässer neu anzulegen und zu pflegen, denn viele Arten brauchen für eine erfolgreiche Fortpflanzung keine grossen Gewässer. Zudem verdichten kleine Gewässer – selbst Garten- und Golfplatzweiher – das Biotopnetz und man fördert mit einem neuen Gewässer viele weitere Arten.<br />
== Fauna Indicativa ==
In der [http://www.cscf.ch/cscf/de/home/wissenschaftliche-aktivitatenprojekte/fauna-indicativa.html Fauna Indicativa] sind viele biologische und ökologische Parameter zu den einzelnen Libellenarten bzw. zu deren Larven zusammengestellt (u.a. Auenkennarten, Lebensräume und Biotopkategorie, in welchen eine Art vorkommt, Biotopbindung der Larven, Eiablagegilden, Koexistenz mit Fischen, Phänologie, Gewässertrophie, Wasserführung, Trockentoleranz, Gewässergrund).
== Für dieses Kapitel verwendete Literatur ==
== Einleitung ==
Libellen lassen sich einzig mit der Erhaltung, Aufwertung und Neuschaffung ihrer Lebensräume fördern. Dies gilt in besonderem Masse für die Lebensraumspezialisten. Die amphibische Lebensweise der Libellen macht es nötig, sowohl den Wasserlebensraum als auch den Landlebensraum zu schützen und zu fördern.
Mit der Broschüre [[Media:LibellenTotalD.pdf|«Libellen schützen, Libellen fördern» (Wildermuth et al., 2009)]] existiert eine hervorragende Grundlage. Nachfolgend wird denn auch mehrmals darauf verwiesen [https://www.der-shop.pronatura.ch/index.php/artikeldetailsproducts/kategorie/beitraegebeitrage-zumnr-naturschutz/artikel/libellen-schuetzen31-libellen-foerdern.html (Bestellmöglichkeit)].
== (Allgemeine) Massnahmen ==
=== [https://www.biodivers.ch/de/index.php/Stillgew%C3%A4sser Kleine Stillgewässer ] ===
{{Foto-rechts-quer
| bilddatei = 46 Regeneration Torfgraben in Handarbeit.Schulklasse.Ambitzgi Gem. Wetzikon ZH.H.Wildermuth.20.09.2010.DSCN2443 Kopie 96 dpi.jpg
| text = Regeneration eines Torfgewässers in Handarbeit; Entfernen von Verlandungsvegetation durch Schulklasse. Das am Ufer zwischengelagerte Material wird nach 2 bis 3 Tagen abgeführt.
}}
Einflüsse von aussen sollen unterbunden werden. In einem möglichst breiten Pufferbereich sollen weder Düngemittel noch Pestizide ausgebracht werden. Dasselbe gilt für alle Fliessgewässer, die den Stillgewässern Wasser zuführen. Eine Beweidung des Uferbereichs soll, wenn überhaupt, zeitlich beschränkt und schonend erfolgen. Bei der Bewirtschaftung von Alpen sind Gewässer auszuzäunen, in denen sich Alpen-Mosaikjungfer (''Aeshna caerulea''), Arktische Smaragdlibelle (''Somatochlora arctica''), Kleine Moosjungfer (''Leucorrhinia dubia'') oder Alpen-Smaragdlibelle (''Somatochlora alpestris'') entwickeln. Laubeintrag beschleunigt in Gewässern tieferer Lagen die Verlandung. Die Bestockung im Uferbereich ist daher dort zu reduzieren, wo dies mit den (übergeordneten) Zielen vereinbar ist.<br />
Bei der [https://biodivers.ch/de/index.php/Stillgew%C3%A4sser/Bau_von_Gew%C3%A4ssern '''Neuschaffung''' von Gewässern ] ist vor allem auf eine lange Uferlinie, unterschiedliche Tiefen und zumindest teilweise flache Ufer zu achten. Die Ufergestaltung soll so erfolgen, dass eine einfache und kostengünstige Pflege mit Maschinen möglich ist. Die Broschüre [https://www.der-shop.pronatura.ch/index.phpproducts/artikeldetails/kategorie/beitraege-zum-naturschutz/artikel/temporaerebeitrage-gewaessernr-fuer35-gefaehrdetetemporare-amphibien.html gewasser «Temporäre Gewässer für gefährdete Amphibien»] von Pro Natura gibt Anleitung, zur Anlage entsprechender Gewässer. Man fördert mit diesem Gewässertyp auch spezialisierte Libellenarten wie z.B. die Kleine Pechlibelle (''Ischnura pumilio'') oder die Glänzende Binsenjungfer (''Lestes dryas'').<br />
Stillgewässer unterliegen der Sukzession, einer zeitlichen Abfolge verschiedener Pflanzengemeinschaften. Das Ufer verbuscht, das Gewässer wächst zu und verlandet früher oder später. Da in der Schweiz wegen fehlender Dynamik der Fliessgewässer kaum neue Stillgewässer entstehen, brauchen die bestehenden regelmässigen Unterhalt. Dieser soll auf die Ziele für den Lebensraum ausgerichtet sein und im Herbst oder Winter erfolgen. Häufige nötige Unterhaltsmassnahmen sind:<br />
▪ Ufergehölze zurückschneiden oder entfernen <br />
<br />
Die Gewässerschutzverordnung (Art. 41b) verlangt, dass angrenzend an Stillgewässer von mehr als einer halben Hektare Wasserfläche ein Gewässerraum von mindestens 15 m ab Uferlinie Breite ausgeschieden werden muss.
{{Fotos-links-600px
| bilddatei = Schema Pufferzone Gewaesserufer hw.png
Bei der [[Renaturierung und Revitalisierung#Revitalisierung|Revitalisierung]] dem Gewässer in der Breite genügend Raum geben und verschiedenste Strukturen schaffen. Natürliche Gewässer als «Vorbild» nehmen. Nur wenig Gehölz und möglichst auf der sonnenabgewandten Seite pflanzen.
<!-- <span style="background:yellow"> Foto revitalisierter Bach (noch) nicht eingefügt; finde dieses Bild mässig gut</span> -->
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<table border="0", style="font-size:108%">
<tr>
<td> '''Förderung von Libellen durch den Einstau von Moorgräben''' <br /> Ein 1.5 Hektaren grosses, ehemals verbuschtes Flachmoor wurde 1981 / 82 entbuscht und durch die Wiederherstellung des 370 m langen Grabensystems in seinen früheren Zustand als Streuwiese überführt. Um das '''Trockenfallen der Gräben während trocken-heisser Sommerperioden zu verzögern, wurden regulierbare Stauwehre''' eingebaut. Der Unterhalt der Gräben erfolgte je nach Bedarf, räumlich und zeitlich gestaffelt. Bei den von 2006 bis 2009 jährlich systematisch durchgeführten Erfolgskontrollen wurden an den Gräben insgesamt 26 Libellenarten nachgewiesen, 11 davon zumindest zeitweise bodenständig. Im Fokus stand der Kleine Blaupfeil (Orthetrum coerulescens). Maximal hielten sich bis rund 150 territoriale Männchen gleichzeitig an den Gräben auf. Es gab jährlich Nachweise für eine erfolgreiche Entwicklung. Dank des Wasserrückstaus trockneten die Gewässer selbst in längeren niederschlagsfreien Sommerperioden nicht vollständig aus. Im Extremfall konnten die Larven in der feuchten Schicht aus Torfschlamm überleben. <br/>
Auf die praxisrelevanten Informationen zum Bau regulierbarer Stauwehre wird zu einem späteren Zeitpunkt im Artikel zu den Mooren eingegangen. <br/>
[[Media:Chuderriet Kleiner Blaupfeil Wildermuth 2020 EH13 107-116.pdf|Bericht zum Download]]
</td>
</tr>
</table>
<br />
=== Seeufer ===
Es gibt einige Beispiele, die zeigen, wie Seeufer aufgewertet wurden. <br />
▪ In der Broschüre [[Praxisbeispiele#Schweiz, verschiedene Beispiele|«Gewässer aufwerten – für Mensch und Natur» (BAFU, 2017)]] wird die Seeuferaufwertung am Murtensee vorgestellt. <br />
▪ Für den Zürichsee gibt es das [https://www.zh.ch/internetcontent/dedam/aktuellzhweb/newsbilder-dokumente/medienmitteilungenthemen/2013planen-bauen/155_leitbild_zuerichsee.html Leitbild «Zürichsee 2050»] [https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/newswasserbau/medienmitteilungenplanungsgrundlagen/2013zuerichsee-2050/155_leitbild_zuerichseeLeitbild_Zuerichsee_2050.html pdf Leitbild «Zürichsee 2050» (en allemand)]. «Ein Kernelement des Leitbilds «Zürichsee 2050» ist die langfristige Gestaltung, Nutzung und Zugänglichkeit der Uferbereiche: Das Leitbild zeigt, wo und wie am Zürichsee mittel- bis langfristig Erholungsräume für die Bevölkerung und Naturräume für Tiere und Pflanzen aufgewertet und neu geschaffen werden können. Um eine räumliche Entflechtung zu erreichen, sind im Leitbild Schwerpunktgebiete für die Erholungsnutzung, für die Aufwertung der Ufervegetation und für die Aufwertung der Flachwasserzone bezeichnet.»
{{Fotos-links-800px
| bilddatei = galerie seen hw 96 dpi.png
Im Wald werden Quellen geschützt und gefördert, indem sie nicht befahren werden, kein Astmaterial darin liegengelassen wird, Holz nicht durch Quellen und Quellabflüsse geschleift und für eine standortgemässe Baumartenzusammensetzung gesorgt wird.
In Mooren ist es wichtig, den Bereich von Quellen sorgfältig zu bewirtschaften und diese nicht mit Maschinen zu queren.
Über die Wiederherstellung von Quellen ist in der Schweiz wenig bekannt. In [[Media:LibellenTotalD.pdf|«Libellen schützen, Libellen fördern»]] sind auf S. 18f. mögliche Massnahmen aufgelistet. Im Sonderheft von aqua viva, [https://www.aquaviva.ch/imagesde/Zeitschriftallcategories-de-ch/AV_Nr_3_201525-zeitschrift/Aqua%20Viva_Zeitschrift_3_2015_Schutz%20und%20Revitalisierung%20von%20Quellen%20270-quellen-im-fokus-dossier-sources-%20erste%20Erfahrungen_Stucki_de.pdf 3-2015 «Quellen im Fokus], [https://www.aquaviva.ch/images/Zeitschrift/AV_Nr_3_2015/Aqua%20Viva_Zeitschrift_3_2015_Protection%20et%20revitalisation%20des%20sources%20%20projets%20et%20expriences_Stucki_f.pdf «Dossiers Sources»] sind Erfahrungen mit dem Schutz und der Revitalisierung von Quellen aufgezeigt. <br />
Informationen zu Quellen bieten: <br />
{{Fotos-links-800px
| bilddatei = galerie13 quellabfluesse hw 96 dpi.png
<br />
Im Kanton Zürich existieren für die Helm-Azurjungfer (''Coenagrion mercuriale'') und die Grosse Moosjungfer (''Leucorrhinia pectoralis'') [https://alnwww.zh.ch/internetde/baudirektion/aln/deumwelt-tiere/naturschutz/artenfoerderung/ap_faartenschutz.html #-161530551 Aktionspläne]. Der Kanton Luzern hat für alle vorkommenden Arten [https://lawa.lu.ch/Natur/arten/fauna/libellen/libellenatlas Artporträts] erarbeitet.
Empfehlenswert sind die kompakten Artporträts in [[#Grundlagen- und Übersichtswerke|«Die Libellen Europas»]]. Bei jeder Art wird auf die Primärliteratur verwiesen. Das Buch «Die Libellen Baden-Württembergs Band» enthält ausführliche Angaben zu den einzelnen Arten.
Informativ sind auch die Artenporträts auf [https://libellenschutz.ch/arten libellenschutz.ch]
In die Datenbank des Projekts «Virtual Data Center VDC» werden seit 2014 die Fundorte sämtlicher Organismengruppen eingespeist, um sie bei naturschutzrelevanten Projekten berücksichtigen zu können. Mit der Datenbank sollen insbesondere die Bedürfnisse der kantonalen Fachstellen abgedeckt werden. Diese Daten sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Weitere Grundlagen für Artenschutzprojekte:<br />
▪ Aus der Artengruppe der Libellen sind in Deutschland [httpshttp://www.ffh-anhang4.bfngebiete.de/artenffh-anhanganhangiv-ivanhang4-ffhanhangv-richtlinieanhang5/libellen.html 8 Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt]. <br />
▪ [https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artensteckbriefe?p_p_id=101_INSTANCE_j2oFJKtx2n2Y&p_p_lifecycle=0&p_p_col_id=column-2&p_p_col_pos=1&p_p_col_count=3&p_r_p_564233524_resetCur=true&p_r_p_564233524_categoryId=398852 Artensteckbriefe der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LUBW] <br />
▪ [http://www.trameverteetbleue.fr/documentation/cote-recherche/syntheses-bibliographiques-especes Synthèses bibliographiques sur les traits de vie d'espèces – Odonates (Frankreich)].
= Gefährdung =
== Rote Listen ==
Gemäss der aktuellen [[#Allgemeine Links|Roten Liste der Libellen (BAFU 2002)]] gelten von den 72 beurteilten Arten 36% als gefährdet. Seit 1987, dem Erscheinungsdatum des ersten Schweizer Libellenatlas, hat sich die Situation der am meisten gefährdeten Arten weiter verschlechtert. Momentan ist eine neue Rote Zur aktuellen Roten Liste in Erarbeitung. Sobald diese veröffentlicht ist, werden wir den aktuellen Zustand hier zusammenfassensiehe Kapitel [[#Aktuelles|Aktuelles]].
<!--
Gemäss der neuen Roten Liste der Libellen (Monnerat et al. 2018) <span style="background:yellow"> interner Verweis </span> gelten von den 77 beurteilten Arten 34 (44%) in irgendeiner Art als gefährdet. Seit 1987, dem Erscheinungsdatum des ersten Schweizer Libellenatlas, hat sich die Situation der am meisten gefährdeten Arten weiter verschlechtert: Mond-Azurjungfer (Coenagrion lunulatum) und Grosse Zangenlibelle (Onychogomphus uncatus) sind seit der Veröffentlichung der ersten Roten Liste (1994) verschwunden (RE). Zwerglibelle (Nehalennia speciosa), Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) und Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) sind weiterhin «Vom Aussterben» bedroht (CR). In diese Kategorie hinzugekommen ist auch die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum). Andererseits sind einige Arten aufgrund der strengen Vorgaben des IUCN zurückgestuft worden. Insgesamt gelten neu 9 Arten als «Stark gefährdet» (EN), 11 Arten als «Verletzlich» (VU) und 6 Arten als «Potenziell gefährdet» (NT). Die restlichen Arten werden der Kategorie «Nicht gefährdet» (LC) zugerechnet. <span style="background:yellow"> Link auf Rote Liste </span> -->
Gemäss der [http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist/downloads/European_dragonflies.pdf europäischen Roten Liste] sind 15% der Libellen in Europa gefährdet und weitere 11% potenziell gefährdet. Ein Viertel der Arten haben abnehmende Bestände und ungefähr 10% nehmen zu. Bei ca. der Hälfte der Arten sind die Bestände stabil. Von den verbleibenden 12% der Arten ist die Datenlage für Aussagen zu gering.
* Die Schweizer Libellenkundlerinnen und -kundler sind lose über die Jahrestagungen (durch das CSCF organisiert) und in der SAGLS zusammengeschlossen. Wer die Einladungen zu den Jahrestagungen erhalten möchte, kann beim Sekretariat des CSCF anfragen (secretariat.CSCF@unine.ch). Eine eigene Webseite gibt es nicht.
* [http://www.libellula.org/ Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen (GdO)]
* [httphttps://www.libellulesinsectes.org/fra/fra_index.php Société française d’Odonatologie Office pour les insectes et leur environnement (opie)]
* [https://british-dragonflies.org.uk/ British Dragonfly Society ]
* [http://www.sudenkorento.fi/kwiki/Etusivu Finnland: Suomen Sudenkorentoseuran verkkosivut]
== Praxisrelevante Literatur ==
* [[Media:LibellenTotalD.pdf|Wildermuth, H. & D. Küry (2009): ''' «Libellen schützen, Libellen fördern» ''' – Leitfaden für die Naturschutzpraxis. Pro Natura, Basel]]: Wer sich mit dem Schutz und der Förderung von Libellen auseinandersetzt, soll diese praxisorientierte Broschüre benutzen.
* [https://wwwdocplayer.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/umwelt__natur___landschaft/naturschutz_1/biodiversitaet_1org/UAG_So_2382002297-Die-libellen-im-kanton-aargau.pdf html Vonwil, G., & R. Osterwalder (2006): '''Die Libellen im Kanton Aargau''', Umwelt Aargau. Kontrollprogramm Natur- und Landschaftsschutz, Sondernummer. Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Aarau (gedruckte Version vergriffen)]: Diese Broschüre fasst die Erfahrungen und die Resultate der Erfolgskontrollen zusammen. Jedem, der sich intensiver mit Bestandserfassung, Schutz und Förderung von Libellen in Stillgewässern und Flüssen befasst, ist diese informative Broschüre zu empfehlen. Der Bedarf an regelmässiger Pflege von Stillgewässern oder der Einfluss von Fischen, insbesondere Karpfen, auf Libellen wird mit Zahlen belegt. Detaillierte Angaben zum Vorkommen und teilweise auch zur Ökologie der fünf Flussjungfern-Arten (''Gomphidae''): Kleine Zangenlibelle (''Onychogomphus forcipatus forcipatus''), Grüne Keiljungfer (''Ophiogomphus cecilia''), Gemeine Keiljungfer (''Gomphus vulgatissimus''), Gelbe Keiljungfer (''Gomphus simillimus''), Westliche Keiljungfer (''Gomphus pulchellus'').
== Bestimmungsliteratur ==
* Wildermuth, H., Y. Gonseth & A. Maibach (2005): '''Odonata – die Libellen der Schweiz'''. Fauna Helvetica 12, CSCF/SEG, Neuchâtel.
== Weitere Literatur und Websites ==
* Eine sehr ausführliche Literaturliste findet sich in [[#Grundlagen- und Übersichtswerke|„Die Libellen Europas“]].
* Auf [https://libellenschutz.ch/info-material/literatur libellenschutz.ch] hat es eine Literaturliste, welche auf ‚Die Libellen Europas’ und auf ‚Odonata – die Libellen der Schweiz’ beruht.
= Verschiedenes =
== Libellenbeobachtungen melden ==
Für den Schutz und die Förderung der Libellen ist es wichtig, dass Sie Ihre Beobachtungen melden. Dafür steht Ihnen die [http://www.cscf.ch/cscf/de/home/datenverwaltung/webfaunadaten-melden/webfauna--app.html Webfauna-App] zur Verfügung. Informationen zur Meldung findet man zudem auf der [http://www.cscf.ch/cscf/de/home/fauna-der-schweiz/libellen.html Webseite des CSCF].<!-- Erwähnen, sobald App zur Verfügung steht : Neuerdings kann man Libellenbeobachtungen mit der App (Name der App) melden. -->
== Rechtliches ==
Gemäss [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19910005/index.html eidgenössischen Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV)] sind 22 Arten gesamtschweizerisch geschützt.
<!--= Libellen wecken Emotionen =
{{Fotos-links-800px
| bilddatei = galerie22 motivation xj hw 96 dpi.png
| text = Libellen sind harmlos (sie stechen nicht, wie manche Leute glauben) machen neugierig, begeistern und eignen sich, den Kindern die Natur näher zu bringen.
}}-->
= Newsletter =
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