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= Rechtliche Grundlagen =
Die ersten gesetzlichen Anstrengungen zum Schutze der Schweizer Gewässer enthielt das Bundesgesetz betreffend die Fischerei [https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10014230 aus dem Jahre 1888]. Die Verfassungsgrundlage für den Gewässerschutz [https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10038409 wurde 1953 geschaffen]. Heute ist für den [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a76 Gewässerschutz der Art. 76] der Bundesverfassung die relevante Basis. Das wichtigste Gesetz ist das {{link gewaesserschutzgesetz de}} (GSchG) und die dazugehörige {{link gewaesserschutzverordnung de}}(GSchV). Diese Gewässerschutzgesetzgebung wurde im Zuge der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ stark revidiert. Eine weitere wichtige rechtliche Grundlage ist das [[Ökologie#Auen|Aueninventar]] mit der dazugehörigen [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920277/index.html Verordnung].
Seit 2011 liegt die revidierte Gewässerschutzgesetzgebung vor und bildet eine starke Grundlage für die Aufwertung und den Schutz der einheimischen Gewässer. Das Gesetz fordert, dass die Defizite (u. a. schlechter Zustand, sehr viele gefährdete oder ausgestorbene Arten) angegangen werden. Geplant ist, dass ein Viertel aller Gewässer in schlechtem Zustand revitalisiert werden. Dies entspricht über die ganze Schweiz verteilt ca. 4000 Kilometer Bach und Flussstrecken sowie Seeufern.