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Die aquatische Biodiversität in der Schweiz ist besonders stark gefährdet. Die intensive Nutzung der Gewässer - unter anderem durch die Wasserkraft - beeinträchtigt diesen Lebensraum und die darin vorkommenden Lebensgemeinschaften. Das revidierte Gewässerschutzgesetz von 2011 verlangt, dass unsere Gewässer wieder lebendiger, artenreicher und damit naturnaher werden. Entsprechend sind auch die negativen Auswirkungen der Nutzung der Wasserkraft zur Energieproduktion zu reduzieren. Bis 2030 müssen bestehende Anlagen, welche die Fischwanderung beeinträchtigen, die natürliche Geschiebedynamik stören oder künstliche Abflussschwankungen (Schwall-Sunk) im Gewässer verursachen, saniert werden.
Die Kantone haben im 2019 das Bundesamt für Umwelt über den Stand der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen per Ende 2018 informiert. Das Bundesamt für Umwelt hat die eingereichten Berichte und Daten ausgewertet und die wichtigsten Ergebnisse in einem kurzen Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht ist auf der Webseite [https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/fachinformationen/massnahmen-zum-schutz-der-gewaesser/renaturierung -der-gewaesser.html Webseite] (unter Dokumente) aufgeschaltet.
==Juli 2019==
Der Bund hat eine neue [https://www.bpuk.ch/de/bpuk/dokumentation/merkblaetter/arbeitshilfe-gewaesserraum/ Arbeitshilfe] zur Festlegung des Gewässerraums herausgegeben. Weitere Informationen zum Gewässerraum finden Sie [https://www.biodivers.ch/de/index.php/Grundlagen#Sicherung_Gew.C3.A4sserraum hier]