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Rebberge
,keine Bearbeitungszusammenfassung
== Biodiversitätsförderflächen (BFF; QI und QII) ==
Reben gelten als Spezialkultur, die Minimalanforderung an BFF beträgt daher 3.5%. Die Anforderungen an die BFF «Rebfläche mit natürlicher Artenvielfalt», Qualitätsstufe I, sind in der Broschüre Wegleitung [[Media:Agridea_2022_Biodiversitaetsfoerderung_Wegleitung_300ppiAgridea 2023 Biodiversitaetsfoerderung Wegleitung 1200dpi.pdf|«Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung»Landwirtschaftsbetrieb» (Agridea 2023)]] beschrieben. Sie umfassen u. a. Vorgaben zu Düngung, Pflanzenschutz, Pflege und Bodenbearbeitung. Das Merkblatt für die Qualitätsstufe II (QII) informiert über die Anforderungen an die Flora und die Strukturen für Rebflächen und erläutert das Vorgehen bei der Beurteilung der Rebflächen. Der Anteil der Rebfläche mit QI beträgt schweizweit gut 25%, mit QII knapp 10%.
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