Äcker

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8.2.1.2 Kalkreiche Getreideäcker Caucalidion 100612 55 zg 96 dpi.jpg
Die intensive Nutzung hat die Äcker sehr artenarm gemacht. Der Handlungsbedarf zur Förderung seltener und attraktiver Arten wie der Kornrade (Agrostemme githago) ist gross.
Text Verein biodivers
Review Regula Benz
Publikation Dezember 2022




Das Wesentliche kompakt

Lebensraum Acker kompakt – ausgewähltes Wissen in Kurzform
Bewegte und lange Geschichte, grosse Veränderungen seit Mitte 20. Jahrhundert
  • Die Anfänge des Ackerbaus in Mitteleuropa reichen bis in die jüngere Steinzeit. Die ackerbauliche Nutzung war kleinräumig und ziemlich extensiv. Über die Jahrhunderte hatte sich eine Vielfalt an unterschiedlich bewirtschafteten Äckern mit sehr feinen Standortunterschieden entwickelt, was die Ausbildung zahlreicher spezialisierter, konkurrenzschwacher Ackerwildpflanzen ermöglichte.
  • Seit Mitte des letzten Jahrhunderts hat sich der Ackerbau stark gewandelt. Grosse Eingriffe (Entwässerungen, Meliorationen), Mechanisierung, intensiver Einsatz von Herbiziden und Düngern und geringere Kultursortenvielfalt haben den Ackerbau eintönig gemacht und den grössten Teil der einstigen Vielfalt zum Verschwinden gebracht. Die Intensivierung hat auch zu einer Zunahme an Problemunkräutern geführt.
Arten der Äcker
  • Extensiv genutzte Äcker beherbergen eine grosse Artenvielfalt. Sie sind für die Ackerbegleitflora und die Ackermoose essenziell, für viele weitere Artengruppen, z. B. für die Vögel, wichtiger Lebensraum. Der Mohn (Papaver ssp.), die Kornblume (Centaurea cyanus) oder die Feldlerche (Alauda arvensis) sind Beispiele typischer Ackerbewohner. Auf der Liste der national prioritären Arten sind 134 Arten aufgeführt.
  • Die Ackerwildkräuter, in Mitteleuropa zählen 300 bis 350 Arten dazu, sind mit dem Ackerbau zu uns eingewandert und haben sich mit den Kulturpflanzen konvergent entwickelt. Meist sind es einjährige, sehr gut an den Zyklus der Acker-Bewirtschaftung angepasste Arten. Als konkurrenzschwache, licht- und wärmebedürftige Arten können sie aber kaum umgehen mit den dichten Ansaaten, den hohen Düngergaben und den Herbiziden. Die heutige Ackernutzung schliesst die Ackerwildkräuter weitgehend aus.
  • In den vergangenen Jahrzehnten hat ein regelrechter Aderlass des einstigen Artenreichtums stattgefunden. Viele, einst häufige Arten sind selten geworden oder ausgestorben, wie das Rebhuhn (Perdix perdix).
Struktur- und Artenarmut
  • In der Schweiz wird gut ein Viertel des Kulturlands ackerbaulich genutzt, davon 1.3% der offenen Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen (BFF; Buntbrachen, Rotationsbrachen, Säume auf Ackerfläche, Ackerschonstreifen) oder Nützlingsstreifen. Dieser geringe Anteil an extensiven Flächen ermöglicht es jedoch nicht, besonders gefährdete Arten im Ackerbau zu erhalten und zu fördern. Zielführender sind die kantonalen regionsspezifischen Biodiversitätsförderflächen, die im Rahmen von Vernetzungsprojekten umgesetzt werden können. Im Ackerland mangelt es auch an Strukturen, z. B. an Stein- und Asthaufen, an linearen Elementen wie Hecken und Altgrasstreifen sowie an Kleinstgewässern.
Erhaltung und Förderung von artenreichen Äckern
  • Um die Artenvielfalt zu sichern, zu fördern und gut zu vernetzen, braucht es mindestens 10% an qualitativ wertvollen BFF und einen Mindestanteil von 20% der Ackerfläche, die mit so genannten low-input Methoden, z. B. Biolandbau, bewirtschaftet werden. Im Weiteren müssen seltene Arten gezielt gefördert und die Intensität der Nutzung reduziert werden, insbesondere der Einsatz von Herbiziden. Die Umsetzung soll einerseits in die Produktion integriert (in-crop-Massnahmen) als auch auf separaten Flächen (off-crop) stattfinden. Die naturnahen Elemente dienen auch der Nützlingsförderung, unter anderem der bestäubenden Arten, und machen das Agrarsystem resilienter gegen Schädlinge.
  • Das Wissen zur Förderung und zur Pflege artenreicher Ackerlebensräume ist vorhanden. Dazu hat man in den vergangenen Jahrzehnten im In- und Ausland viel geforscht und in Projekten Erfahrungen gesammelt.

Einleitung

Die Anfänge des Ackerbaus in Mitteleuropa reichen bis in die jüngere Steinzeit (Neolithikum) zurück und viele Kulturarten stammen aus dem Vorderen Orient. Der Ackerbau hat sich stetig gewandelt, verändert und weiterentwickelt. In der Jungsteinzeit war der Ackerbau eine Form der Feldgraswirtschaft: Es wurde eine Fläche im Wald gerodet und anschliessend so lange wie möglich als Acker genutzt, um sie schliesslich wieder der Vergrasung und Verbuschung zu überlassen (Bodenregeneration und Weideland). Im Mittelalter und bis ins 18. Jahrhundert war die Dreifelderwirtschaft – Winterung, Sommerung, Brache – weit verbreitet. Später wurde anstelle der Brache der Acker in Hackfruchtkultur bestellt.

Historische Entwicklung des Ackerbaus und dessen Einfluss auf die Ausbildung der Ackerwildkrautvegetation in Mitteleuropa (Quelle: Weiger, H., Ruppaner, M., n.d. Ackerwildkräuter fördern (Vortrag))

Wirtschaftsform Standortfaktoren Ackerwildkrautvegetation
1. Phase prähistorische Feldgraswirtschaft Brache länger als Bestellzeit geschlossene «grünlandähnliche» Ackerwildkrautvegetation
2. Phase «ewiger Roggenanbau» / mittelalterliche Dreifelderwirtschaft Brache kürzer als Bestellzeitraum offene Ackerwildkrautvegetation mit ein- und mehrjährigen Arten
3. Phase Intensivwirtschaft (Getreide / Hackfrüchte) Mineraldüngung seit 1810, Wegfall der Brache durch Anbau von Hackfrüchten (verbesserte Dreifelderwirtschaft) differenzierte einjährige Ackerwildkrautgesellschaften
4. Phase technisierte Grossflächenbewirtschaftung seit Mitte des 20. Jahrhunderts chemische Unkrautbekämpfung seit den 1950er Jahren, Saatgutreinigung, starke Düngung, Verengung der Fruchtfolgen, Wegfall der Stoppelphase, sehr dichter Stand der Kulturen Verarmung und Vereinheitlichung

Praxisrelevante Ökologie

Allgemeines

Über die Jahrhunderte hatte sich dank der Nutzung des Menschen eine Vielfalt an unterschiedlich bewirtschafteten Ackerböden mit sehr feinen Standortunterschieden entwickelt. Die Bodenbedingungen waren heterogen mit feuchten bis trockenen sowie sauren bis basischen Bereichen. Dementsprechend gab es viele Nischenlebensräume.

Der geringe Einsatz von Düngemitteln, das Fehlen von Herbiziden, die Standortvielfalt, die Brachephasen, die Vielfalt an Kulturpflanzen in einem kleinräumigen Muster, verzahnt mit dem Umfeld liess ein strukturreiches Mosaik, reich an Pflanzen und Tieren, entstehen. Die Tiere profitierten vom Angebot an Nahrung (Körner, Samen, Pollen, etc.), Nistplätzen, Nischen und Strukturvielfalt. Ein vielfältige, spezialisierte, konkurrenzschwache Ackerwildflora konnte sich über die Jahrhunderte an die Bedingungen mit regelmässigem Umbruch, viel Licht und Wärme auf dem Boden und mässiger Konkurrenz anpassen. Zudem profitierte sie von der Verbreitung der Samen durch den Menschen und die Tiere.

Die Ackerbewirtschaftung war bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts ziemlich extensiv. Seit dann hat sich die Nutzung aber grundlegend verändert. Meliorationen, Entwässerungen, weniger, aber schnellwüchsigere Kulturpflanzen, grössere Bewirtschaftungseinheiten und der Einsatz von Produktionsmitteln (Dünger, Pestizide) sowie die Änderung von Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Anbau- und Ernteterminen und der Saat- und Erntetechnik haben den grössten Teil der einstigen Vielfalt zum Verschwinden gebracht. Im Weiteren sind die alten Spezialkulturen verschwunden. Die Ackerflächen sind dadurch uniform geworden. Bis auf Grenzertragsstandorte, sofern diese noch als Acker genutzt werden, ist das Ackerland weitestgehend in monotone Produktionssysteme umgewandelt worden, weshalb heute Ackerbaugebiete zu unseren artenärmsten Landschaftselementen gehören. In Mittel- und norddeutschen Äckern hat die Wildkrautbedeckung von etwa 40% in den 1950/60er Jahre auf heute weniger als 4% abgenommen.

Die hohe Saatdichte, in Kombination mit der Düngung lässt, mit Ausnahme von Mais und einiger Hackfrüchte, sehr dichte Bestände entstehen, welche wenig Platz und kaum Licht auf den Boden lassen. Durch den Turnus von Bodenbearbeitung, Saat, Pflanzenschutz und Ernte herrschen für das Überleben der Arten extreme Bedingungen.

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Die Landwirtschaftliche Nutzfläche der Schweiz beträgt 1.04 Mio. Hektaren. Davon sind 27% oder ca. 276'000 Hektaren Ackerfläche. Fast 50% der Produktion fällt auf Weizen (Quellen: Bundesamt für Statistik (BFS), 2022. Landwirtschaft und Ernährung, Taschenstatistik 2022 und BFS)

Pflanzen und Tiere

Extensiv genutztes und strukturreiches Ackerland ist Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna. Je lockerer die Kulturbestände und je mehr die Ackerflächen von Begleitbiotopen wie Hecken und Kleingewässern strukturiert sind, desto artenreicher ist die Tier- und Pflanzenwelt. Wichtig ist das Ackerland für Vögel, Reptilien, Moose und Schmetterlinge. Viele weitere Artengruppen profitieren von ihm (z. B. Säugetiere, Amphibien, Spinnentiere und Käfer (siehe Bericht «Biodiversitätsfördernde Strukturen im Landwirtschaftsgebiet», S. 75). Von besonderer Bedeutung sind extensiv genutzte Äcker für die Ackerbegleitflora und Moose.

Aufgrund der intensiven Nutzung ist die Anzahl zu fördernden Arten entsprechend gross. Die Liste der national prioritären Arten führt für den Lebensraum «Feldkulturen (Äcker)» 134 Arten auf. Auf der Liste der Umweltziele Landwirtschaft (UZL) sind 319 Arten aufgeführt (Lebensräume «Ackerschonstreifen», «Bunt- und Rotationsbrachen», «Säume auf Ackerfläche» und «Ackerfläche (Produktionsfläche)»). Im Bericht «Biodiversitätsfördernde Strukturen im Landwirtschaftsgebiet» sind Angaben zu pro Organismengruppe auf Säume angewiesener Arten aufgeführt.

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Ackermoose wie das abgebildete Blaugrüne Sternlebermoos (Riccia glauca) profitieren von Stoppelfeldern und Brachen, die bis zum Spätherbst stehen gelassen werden.

Tiere

Die Tiere benötigen einen strukturreichen, vernetzten Lebensraum, der ihnen Nahrung, Nistmöglichkeiten und Deckung bietet.


Vögel
Die Feldlerche oder die Zaunammer sind Beispiele typischer Ackervögel. Ihre Bestände haben in den vergangenen Jahrzehnten sehr stark abgenommen. Die Vögel sind auf eine reich strukturierte Landschaft mit mehr als 10% ökologisch wertvollen Flächen und genügend Nahrung (Insekten, Körner/Samen) angewiesen, die sie in den intensiv genutzten und dicht wachsenden Kulturen aber nicht finden. Das Rebhuhn (Perdix perdix), einst verbreiteter Charaktervogel der Ackerbaugebiete, ist Ende der 2010er-Jahre in der Schweiz ausgestorben.

Weitere Informationen zum Zustand der Vögel im Ackerland:

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Das Rebhuhn (Perdix perdix, rechts) ist in der Schweiz ausgestorben, die Bestände der Feldlerche (Alauda arvensis, links), mit ihrem typischen Gesang ein Charaktervogel des Ackerlands, hat stark abgenommen.

Weitere Artengruppen
In verschiedenen Artikeln wird auf die Situation für Arten des Ackerlands eingegangen:

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Bestandsindex der Feldlerche (oben) und Veränderung der Vorkommen innerhalb von 20 Jahren (1993/96, bzw. 2013/16; rot = Abnahmen, grün = Zunahmen); Quelle: Schweizerische Vogelwarte Sempach.


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Die seltene Kreuzkröte (Epidalea calamita) kommt in verschiedenen Lebensräumen vor, auch im Ackerland. Für die Fortpflanzung benötigt sie temporäre Gewässer. Strukturreiche Feldränder sind wichtig als Verbreitungskorridore. Ausführliche Informationen zur Kreuzkröte siehe hier.

Pflanzen und Moose

Herkunft und Eigenschaften der Pflanzen
Die Pflanzen, die mit den Kulturpflanzen im Acker wachsen, bilden die Segetalflora (von lat. segetalis = zur Saat gehörig; seges = die Saat; verwendet wird auch den Begriff «Ackerwildkräuter»). Viele Arten sind Archäophyten (= Alteinwanderer), die ursprünglich meist Steppen und Halbwüsten besiedelten und in vor- und frühgeschichtlicher Zeit mit dem Ackerbau nach Mitteleuropa eingewandert sind.

Hinsichtlich der Anpassungsstrategien an die Bewirtschaftungsbedingungen kann man die Ackerwildkräuter in drei Gruppen gliedern: Die Mehrheit der Arten sind einjährig. Sie vermehren sich über die reichlich produzierten Samen, sterben nach der Samenreife ab und keimen im nächsten Jahr aus dem Samenvorrat. Bei den mehrjährigen Zwiebel- und Rhizompflanzen sterben im Laufe der Vegetationsperiode alle oberirdischen Organe ab und es verbleibt nur eine Zwiebel/Knolle/Rhizom im Boden. «Saatwildkräuter» wie die Kornrade (Agrostemma githago) haben eine Tarnungsstrategie entwickelt. Sie imitieren die Form und den Lebenszyklus der Kulturpflanzen, indem sie die gleiche Samenreife wie das Getreide hervorbringen und mit abgeerntet werden.

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Typische Ackerwildpflanzen sind z. B. die Kornblume (Centaurea cyanus), die Kornrade (Agrostemma githago), der Venus-Frauenspiegel (Legousia speculum-veneris) und der Klatsch-Mohn (Papaver rhoeas). In Mitteleuropa gibt es 300 bis 350 Ackerwildpflanzen.

Historisch war die Ackerbegleitvegetation sehr artenreich und standörtlich fein differenziert. Diese Vielfalt ist durch das Ausbringen von Samen oder von vegetativen Fragmenten der Wildpflanzen durch den Menschen und seinen Haustieren entstanden. Die Ausbreitung wurde z. B. durch Drusch des Ernteguts, die unvollständige Saatgutreinigung, die Beweidung von Ackerflächen, das Ausbringen von organischem Dünger oder das Verschleppen von Samen durch landwirtschaftliche Geräte begünstigt. Gefördert wurde die Ausbreitung zudem durch den seit dem Frühmittelalter zunehmend ortsfesten Ackerbau.

Weitere Merkmale von Ackerwildpflanzen sind:

  • Keimung aus Samenvorrat oder Regeneration aus Überdauerungsorganen
  • Anpassung an unterschiedliche Bodenbearbeitungszeitpunkte
  • eine rasche Entwicklung von der Keimung zur Fruchtreife, mit teilweise drei bis vier Generationen pro Jahr (relevante Einschränkung siehe unten),
  • eine hohe Anpassungsfähigkeit,
  • eine hohe Regenerationsfähigkeit nach Störungen (auch durch ungleichmäßigen Keimverzug),
  • das Ertragen zeitweiliger Beschattung trotz Bevorzugung lichter Standorte oder das Entgehen der Beschattung durch Emporklettern
  • den oft früheren Abschluss des Fortpflanzungszyklus als die Kulturpflanzen (Ausnahmen v. a. bei den Arten der Stoppeläcker),
  • bei vielen Arten die Produktion vieler Samen mit einer langen Lebensdauer, die eine leichte Ausbreitung ermöglichen — bei einigen sogar über mehrere Vektoren («Polychorie») oder über verschiedenartige Früchte am selben Individuum («Heterokarpie») – und die z. T. in ihrer Größe sowie dem Reife- und Keimzeitpunkt an die Kulturarten angepasst sind.
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Die mit Abstand häufigsten Ackerwildkräuter sind Therophyten und Hemikryptophyten. Ein geringer Anteil lebt parasitisch oder kann klettern. Geophyten kommen auf Äckern in der Schweiz nur noch sehr selten vor. Erläuterungen zu den Lebensformen siehe im Pflanzen-Artikel (Quelle: Zusammenstellung nach Korneck et al. (1998) und Klotz et al. (2002), erwähnt in Konold (1999-2014))

Viele der Arten folgen der Winter-Getreidekultur (Winterannuelle). Sie keimen im Herbst mit dem Getreide, blühen im Frühsommer und sind zusammen mit dem Getreide reif, z. B. die Kornblume (Centaurea cyanus) oder das Adonisröschen (Adonis aestivalis). Eine andere Strategie hat die Gruppe von Arten, welche auf Stoppelbrachen nach der Ernte der Kultur blüht und fruchtet, bevor das Saatbett für die nächste Kultur vorbereitet wird, z. B. der Kleinling (Anagallis minima) oder der Ysopblättrige Weiderich (Lythrum hyssopifolia). Zu dieser Gruppe sind auch die Ackermoose zu zählen. Getreidestoppelfelder sind ein guter Lebensraum für ca. 40 Arten, wenn sie bis mindestens Ende Oktober stehen bleiben.

Viele seltene Ackerwildpflanzen keimen nur bei niedrigen Temperaturen. Diese Arten haben daher nur eine Generation pro Jahr.

Die meisten Ackerwildpflanzen sind konkurrenzschwach und benötigen viel Licht und Wärme. Viele bilden sehr lange keimfähige Samen (Diasporen). Untersuchungen bei Ackermoosen haben gezeigt, dass aufgrund der Diasporenbank das Potential für eine reiche Moosflora unabhängig von der Nutzung noch vorhanden ist; siehe auch Artikel Moose Artikel Moose).


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Anteile der maximalen Keimfähigkeitsdauer (aus Handbuch Naturschutz und Landschaftspflege: Kompendium zu Schutz und Entwicklung von Lebensräumen und Landschaften (1999-2014))


Ausserhalb von Äckern können Ackerwildkräuter vorkommen in: ausgesparten, stark vernässte, Ackersenken;

  • nicht genutzten, sehr flachgründigen Bereichen am Ackerrand;
  • Trockenrasenbereichen;
  • z. B. durch Strassen- und Wegbau entstandenen Randstreifen und Böschungen ohne Begrünung, Bodenaufschüttungen und -zwischenlager, Schotterflächen und Sandgrubengelände, in denen es für eine gewisse Zeit zur Diasporenanreicherung dieser Arten kommen kann.


Situation
Durch die Veränderungen im Ackerbau haben sich die Bedingungen für die Ackerwildkräuter grundlegend verändert: Die starken Düngergaben, der Herbizid Einsatz, die Gleichförmigkeit der standörtlichen Bedingungen sowie der dichte Wuchs der Kulturpflanzen lassen kaum noch Platz, Licht und Zeit für Wachstum und Fortpflanzung für die Ackerwildkräuter. So lässt z. B. das dicht bestockte Wintergetreide im Mai nur noch 5% des Lichts auf dem Boden.

Da viele seltene Arten zeitgleich mit der Applikation von Herbiziden keimen, können sie nicht überleben. Häufige Arten können hingegen das ganze Jahr über keimen und profitieren davon, dass nach der Herbizid Behandlung weniger Konkurrenz herrscht.

Im heutigen Ackerbau werden die Felder meist kurz nach der Ernte wieder angesät. Die Arten der Stoppelbrachen haben dadurch keine Möglichkeit, ihren Entwicklungszyklus abzuschliessen.

Zwiebelgeophyten kommen in Äckern in der Schweiz höchstwahrscheinlich nur noch im Wallis vor. Ansonsten sind sie durch das Ackern zerstört worden.

Die frühere passive Verbreitung durch Menschen und Tiere gibt es nicht mehr.

Die mittlere Artenzahl pro Aufnahmefläche ist in Deutschland im Vergleich zu den 1950/60er Jahre um 71% zurückgegangen (Stand 2015). Im Innern intensiv bewirtschafteter Äcker sind heute nur noch fünf bis sieben, teilweise Herbizid-resistente, Allerweltspflanzen zu finden. Die Wildkrautdeckung ist von etwa 40 Prozent in den 1950/60er-Jahre auf heute weniger als 4 Prozent zurückgegangen (Resultate aus vegetationskundlichen Wiederholungsaufnahmen in fast 400 mittel- und norddeutschen Äckern nach 50 bis 60 Jahren).

Die heutige Ackernutzung schliesst die Begleitflora somit weitgehend aus. Die Ackerbegleitflora zählt heute zu den am meisten bedrohten Pflanzengruppen der Schweiz: 42 % ihrer Arten gelten als gefährdet. Besonders dramatisch ist die Situation der Feuchtackerarten. Übrig bleiben nur noch einige wenige resistente und häufige «Problemunkräuter». Zu diesen zählen etwa 20 Arten, welche im Vergleich zum ganzen Artenspektrum der Ackerwildkräuter (vgl. oben: 300 bis 350 Arten) aber deutlich weniger als 10% ausmachen.

Literatur und Links:

Biodiversitätsförderflächen (BFF)

Im Rahmen der Agrarpolitik können auf der Ackerfläche die Biodiversitätsförderflächen Buntbrachen, Rotationsbrachen, Säume auf Ackerfläche, Ackerschonstreifen und Getreide in weiter Reihe (DZV, Art. 55) angelegt werden. Mit den Nützlingsstreifen kann zudem die funktionale Biodiversität gefördert werden (DZV, Art. 71b). Im Kapitel «Erhaltung und Förderung» werden die einzelnen Typen kurz beschriebe. Diese naturnahen Lebensräume machen 1.3% der offenen Ackerfläche aus (Stand 2020, ohne Getreide in weiten Reihen).

BFF können zahlreiche Arten fördern und positive Wirkung zeigen auf die Bestäubung und Schädlingsbekämpfung:

  • Bei Laufkäfern und Tagfaltern profitieren auch anspruchsvollere und gefährdete Arten von Buntbrachen.
  • Auf die Ackermoose, falls die im Artikel Moose aufgeführten Voraussetzungen gegeben sind.
  • Dauernde Präsenz von Nützlingsstreifen in der Landschaft führt zu nachhaltigem Aufbau der Bestäuberpopulation (Albrecht et al., 2020). Die positiven Effekte der Nützlingsstreifen auf Wildbienen und die Bestäuberleistung sind umso höher, je mehr BFF und halbnatürliche Habitate in der umgebenden Landschaft in einem Radius von einem Kilometer vorhanden sind.
  • Im Ackerbau kann eine erhöhte Schädlingsbekämpfungsleistung in einem Feld neben einem Nützlingsstreifen von bis zu 16% beobachtet werden (Albrecht et al. 2020). Streifen von 3 m Breite wirken bis 50 m ins Feld.


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Biodiversitäts-Förderflächen auf Acker (Angaben in Hektaren, Stand 2020, Quelle)

Zur Förderung von besonders gefährdeten Arten im Ackerbau (autochthone Ackerbegleitflora, Ackermoose, Feldlerchen, Feldhasen, Kiebitze, Kreuzkröten, etc.) sind jedoch oft spezifische Massnahmen nötig (siehe Kap. «Erhaltung Förderung»).

Grundlagen

Umweltziele Landwirtschaft (UZL)

Der Bericht «Operationalisierung der Umweltziele Landwirtschaft, Bereich Ziel- und Leitarten, Lebensräume» (2013) enthält Vorschläge zu quantitativen und qualitativen Zielen für die verschiedenen landwirtschaftlichen Zonen und Regionen, u. a. auch für das Ackerland.

Projekt «Feuchtackerflächen» (FAF)

Rund 30 % der Fruchtfolgeflächen der Schweiz (137 000 ha) sind drainiert. Zunehmend stellt sich für die älteren Drainagen die Frage der Erneuerung und der entsprechenden Kostenfolgen. Im Rahmen des Projektes «Feuchtackerflächen (FAF)» wurden Lösungen im Konfliktbereich Förderung der Biodiversität in Ackerbaugebieten, landwirtschaftsbedingte Nähr- und Schadstoffbelastung der Gewässer, Treibhausgasemissionen und der landwirtschaftlichen Produktion gesucht. Um Entscheidungsträger im Umgang mit FAF zu unterstützen, wurde eine Entscheidungshilfe ausgearbeitet. Mit dieser werden die Grundlagen für den zukünftigen Umgang mit Feuchtäckern bereitgestellt. Sie informiert und unterstützt die Akteure bei Entscheiden zur weiteren Bewirtschaftung potentieller FAF. Integraler Teil der Entscheidungshilfe sind Karten.

Link zum Feuchtackerprojekt

Weitere Grundlagen

Anhaltspunkte zur Nutzungseignung geben verschiedene Karten auf dem GIS-Browser des Bundes, z. B. Bodeneignung: Kulturtyp, Klimaeignungskarten oder Gründigkeit. Die Kantone bieten ebenfalls Informationen zur Nutzungseignung an (Übersicht der GIS-Browser).

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Historische (links) und aktuelle (rechts) Situation von Ackerbaugebieten mit hohem Naturwert. Dunkelblau: die 50 höchsten Sektorwerte, hellblau, dunkelgrün, hellgrün: jeweils die 100 folgenden Sektorwerte (Delarze & Vetterli 2009).

Erhaltung, Förderung und Aufwertung

Einleitung

Wie im obigen Kapitel aufgezeigt, steht es schlecht um die Biodiversität im Ackerbau. Es braucht a) eine nachhaltige Nutzung auf der gesamten Ackerfläche, b) die allgemeine Förderung der Biodiversität mit resilienten Agrarsystemen und c) die gezielte Förderung von Arten.

In den vergangenen ca. 30 Jahren sind viele Projekte zur Förderung der Biodiversität im Ackerbau lanciert worden, auf einer bisher jedoch verschwindend kleinen Fläche. Es sind viel grössere Anstrengungen erforderlich, insbesondere braucht es für seltene Arten viel mehr spezifische Massnahmen, die über die dafür nicht ausreichenden DZV-Anforderungen hinausgehen.

Fachleute fordern mindestens 10% an BFF und einen Mindestanteil von 20% der Ackerfläche, die mit low-input Methoden bewirtschaftet werden (z. B. Biolandbau). Gemäss Oppermann et al. (2020) braucht es im Ackerland in Normallandschaften Massnahmen auf 15% und in Hotspot-Landschaften auf 25% der Fläche.

Die Hauptmassnahmen im Ackerland gemäss Oppermann et al. (2020) sind Ackerbrache mit Selbstbegrünung, Über- und mehrjährige Blühflächen, Ackerrandstreifen, artenreiche Ackersäume, Ackerwildkraut-Schutzäcker, Mischkulturen, Gemengeanbau und alte Getreidesorten. Der Experteneinschätzung gemäss Oppermann liegen 24 Leitarten/-artengruppen fürs Ackerland und Grünland zugrunde. Die meisten der von Oppermann vorgeschlagenen Massnahmen werden in der Schweiz mit den verschiedenen BFF und den Nützlingsstreifen umgesetzt.

Die Förderung der Biodiversität soll mit integrierenden («in-crop») und segregierenden («off-crop») Massnahmen erfolgen. Bei der Integration sind Massnahmen Teil der ackerbaulichen Produktion, bei der Segregation findet die Förderung der Biodiversität auf separat dafür vorgesehenen Flächen statt. Das letztere trifft auf die meisten BFF-Typen zu. Beim neuen Typ «Getreide mit weiter Reihe» hingegen hat einen integrierenden Ansatz. Es braucht beides zur Erhaltung der national prioritären Arten und zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft. Wichtig sind zudem eine gute Vernetzung sowie eine deutliche Erhöhung des Strukturreichtums durch die Anlage von Kleinstrukturen und die Vernässung natürlich feuchter Ackerbereiche (vgl. Kap. Projekt «Feuchtackerflächen»).

Massnahmen sollen kombiniert werden, um eine möglichst gute Wirkung zu erzielen (siehe Kap. «Verbesserung der Biodiversitätswirkung»).

BFF

In diesem Kapitel wird zuerst auf allgemeine Aspekte zur Anlage von BFF eingegangen, anschliessend werden die einzelnen Typen kurz vorgestellt und auf Merkblätter verwiesen. Eine wichtige Grundlage für alle Typen ist die Wegleitung «Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb» (Agridea 2022)


Saatgut
Für die BFF im Acker darf nur vom BLW bewilligtes Saatgut verwendet werden:


Anbieter von Saatgut für Äcker (nicht abschliessend):

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Eine mit lokalem Saatgut angesäte Brache mit Ackerwildkräutern

Standortwahl
Die Standortwahl unterscheidet sich je nach BFF-Typ teilweise leicht. Besonders erfolgsversprechend sind skelettreiche, gut entwässerte Böden. Es sollten möglichst keine Problempflanzen vorkommen. Säume können auch an feuchten Standorten angelegt werden. Keinesfalls sollen BFF jedoch auf Torfböden angelegt werden (eine Ackernutzung auf Torfböden ist grundsätzlich nicht nachhaltig (Bodenzerstörung und Freisetzung grosser Mengen an CO2). Weitere Angaben zur Standortwahl können den angegebenen Merkblättern und Links entnommen werden.

Auf nassen Ackerstellen sollen periodisch vernässte Bereiche zugelassen werden (Kleingewässer zur Förderung z. B. von Amphibien oder Zwergbinsengesellschaften. Kleingewässer können als BFF angemeldet werden (Typ «Wassergraben, Tümpel, Teich»)).


Anlage
Zur Anlage (Bodenbearbeitung, Saatbettvorbereitung und Ansaat) wird in den Merkblättern zu den einzelnen BFF-Typen im Detail eingegangen. Sie ist sehr ähnlich wie im Grünland-Artikel ausführlich beschrieben:

  • Pflügen und mehrmaliges Eggen
  • Ansaat frühestens 3 Wochen nach der letzten Bodenbearbeitung (falls nötig den Boden unmittelbar vor der Saat («Unkrautkur») nur noch sehr flach (ca. 3 cm tief) eggen oder fräsen).
  • Ansaat im April oder Mai mit angegebener Saatmenge; Saatgut nicht in den Boden einarbeiten!
  • Walzen; Kleine Flächen können auch «angeklopft» oder «angestampft» werden.

Allgemeine Merkblätter und Links:


Bunt- und Rotationsbrachen
Buntbrachen sind mehrjährige, mit einheimischen Wildkräutern angesäte Flächen oder Streifen auf Ackerland. Sie bieten ein stetiges Nahrungsangebot für blütenbesuchende Insekten von Frühjahr bis Herbst. Rotationsbrachen sind 1-3-jährige, in die Fruchtfolge integrierbare, überwinternde Flächen mit eingesäten Ackerwildkräutern.

Merkblätter und Links:

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Blütenreiche Brache vernetzt mit Hecken und Böschungen.


Säume auf Ackerfläche
Säume auf Ackerflächen sind mehrjährige oder dauerhafte mit einheimischen Wildkräutern angesäte Streifen. Im Gegensatz zu Brachen eignen sich Säume auch für feuchte bis nasse Standorte.

Merkblätter und Links:


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Ackersaum und Buntbrache kombiniert.


Ackerschonstreifen
Ackerschonstreifen sind extensiv bewirtschaftete Randstreifen in Ackerkulturen. Sie sind besonders wertvoll, wo die Ackerbegleitflora schon spontan vorkommt. Sie werden mit der Kultur geerntet und bei mindestens zwei aufeinanderfolgenden Hauptkulturen angelegt. Ein relativ reiches Blütenangebot bietet Nahrung für viele Insekten. Dadurch werden die natürliche Schädlingsregulierung sowie die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen gefördert.

Merkblätter und Links

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Ackerschonstreifen


Getreide in weiter Reihe
Getreide in weiter Reihe umfasst die Weitsaat von Winter- und Sommergetreide und ist eine Massnahme zur Förderung der Biodiversität auf der Produktionsfläche ("in-crop" Massnahme). Von weitgesäten Bereichen profitieren Feldlerchen, Feldhasen und seltene Ackerbegleitpflanzen. Zusätzlich wird auch die funktionelle Biodiversität gestärkt, indem z.B. potenzielle Schädlinge im Getreide effizienter in Schach gehalten werden. Die BFF hat eine breitere Biodiversitätswirkung, wenn sie mit anderen Massnahmen kombiniert wird (z. B. Produktionssystembeitrag «Verzicht Pflanzenschutzmittel im Ackerbau» und «Verzicht auf Herbizide im Ackerbau...» (DZV, Art. 68, 71a) oder andere, so genannte «low-input Methoden» (biologische Produktion)).

Merkblätter und Links

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Neben Feldlerche und Feldhase profitieren viele weitere Arten von «Getreide in weiter Reihe»


Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche
Nützlingsstreifen sind ein- oder mehrjährige, mit einheimischen Wildblumen und Kulturpflanzen angesäte Flächen. Die Artenzusammensetzung gewährleistet ein kontinuierliches Blütenangebot, welches auch von den zahlreichen Nahrungsspezialisten unter den Wildbienen genutzt werden kann. Die Nützlingsstreifen sollen für pollen- und nektarsuchende Insekten die Nahrungslücke im Sommer schliessen und zur Schädlingsbekämpfung beitragen. (Bemerkung: Nützlingsstreifen können den BFF angerechnet werden, werden aber nicht im Rahmen der BFF gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) sondern im Rahmen der Produktionssystembeiträge (PSB) gefördert (Förderung der funktionalen Biodiversität gemäss DZV, Art. 71b)).

Merkblätter und Links

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Nützlingsstreifen im zweiten Standjahr. Mehrjährige blütenreiche Elemente sind für Wildbienen besonders wertvoll, weil sie Niststrukturen wie markhaltige Pflanzenstängel oder offene Bodenstellen für ausreichend lange Zeit aufweisen.


Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen
Kantone haben die Möglichkeit, im Rahmen von Vernetzungsprojekten vom BLW auf die spezifischen Bedürfnisse von Arten abgestimmte «Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen» bewilligen zu lassen. Solche gibt es zur Förderung seltener Arten (siehe entsprechendes Kapitel).

Förderung seltener Arten

Viele Arten der Äcker sind gefährdet und bedingen, teilweise sehr dringender, Erhaltungs- und Fördermassnahmen (siehe Kap. «Pflanzen und Tiere»). Gemäss «Aktionspläne für National Prioritäre Arten» (2011) sind in den Lebensräumen Rebberg und Acker 249 Arten ausgestorben oder vom Aussterben bedroht.

Zur Förderung der seltenen Arten werden im Aktionsplan folgende Massnahmen vorgeschlagen:

  • Zonen zur Förderung von National Prioritärer Arten schaffen.
  • feuchte Stoppelfelder stehen lassen zur Förderung von Ackermoosen und Kiebitz
  • Bei Einsaaten von Ackersäumen mit Segetalflora Provenienzen des Saatgutes korrekt abstimmen und kontrollieren
  • Für die Anlage von Buntbrachen Empfehlungen aus Sicht von National Prioritärer Arten erarbeiten
  • Ackersäume und Ackerstreifen einrichten

Die Dringlichkeit von Massnahmen für national prioritäre Arten in Äckern ist im Mittelland und in den westlichen Zentralalpen hoch, im Jura, in den östlichen Zentralalpen und auf der Alpensüdflanke mittel. Nachfolgend wird auf ausgewählte Artengruppen eingegangen.

Förderung der Segetalflora

Restpopulationen an Ackerwildkräutern sind in verschiedenen Gebieten der Schweiz noch vorhanden. Auf der Ackerfläche bieten sich viele Möglichkeiten für eine extensivere Nutzung:

  • Weniger produktive (flachgründige oder vernässte) Flächen
  • Randbereiche der Äcker, z. B. entlang von Wegen oder Wegrändern
  • flurinterne "Ausfallstellen" (Bereiche, die schlechter zugänglich oder bewirtschaftbar sind)
  • Erosionsgefährdete Äcker
  • Grenzertragslagen

Die Förderung der noch in der Samenbank des Bodens ruhenden Ackerwildkräuter kann teilweise in Verbindung mit dem Anbau alter Kultursorten erfolgen, teilweise braucht es Flächen mit separater Bewirtschaftung. Es gibt verschiedene Projekte, in denen das ausprobiert wurde, allen voran das «Ressourcenprojekt Ackerbegleitflora» in acht Kantonen und das Projekt «100 Äcker für die Vielfalt» in Deutschland. Die Erkenntnisse aus den Projekten sind in Berichten, Büchern und Merkblättern festgehalten (siehe am Schluss dieses Kapitels). Die Erhaltung der noch vorhandenen Bestände drängt, denn die Samenvorräte im Boden werden ständig weniger (der Vorrat nimmt exponentiell ab, wenn Nachschub fehlt).

Die wichtigsten Massnahmen zur Förderung der Segetalflora sind (für Details vgl. die angegebenen Unterlagen):

  • Reduktion der Düngung (auf 1/3 der empfohlenen Menge für die entsprechende Kultur)
  • Keine Unkrautbekämpfung, weder chemisch noch mechanisch
  • Getreidebetonte Fruchtfolge (50% Getreide)
  • Bearbeitung mit dem Pflug, auf leichteren Böden allenfalls mit dem Grubber oder der Egge ab Anfang Oktober*. Zur Erhöhung der Strukturvielfalt nur ein Drittel der Fläche bearbeiten.
  • Keine Zwischenkultur nach der Ernte und keine Untersaaten (lassen kaum mehr Licht auf den Boden)
  • Geringere Ansaatdichte
  • für Ackermoose und spät absamende Ackerwildkräuter: Stoppelbrache bis Ende Oktober°
  • Flächentreue (vgl. Merkblatt von Labiola)
  • Falls Zwiebelgeophyten vorkommen:
    • nur bis in eine Tiefe von 15 cm ackern. Die Überdauerungsorgane (Zwiebeln) werden sonst zu tief eingeackert, vgl. Artikel Rebberge
    • Bodenbearbeitung nicht vor Mitte Mai, besser erst Ende Mai
  • Geeignete Getreide bei der Kombination der Erhaltung von Kulturlandsorten und Segetalarten:
    • Wintergetreide mit geringen Bodenansprüchen: Roggen, Emmer, Einkorn, Dinkel, Triticale, Weizen; die Wintergerste ist nährstoffbedürftig
    • Sommergetreide: Wintergetreidesorten sowie Hafer, Sommergerste, Körnerleguminosen (Ackerbohnen, Erbsen, Linsen, Wicke) auch möglich (auch in Kombination), «vergessene» Kulturen wie Lein, Mohn, Buchweizen, Senf.

° Bemerkung: Fördermassnahmen für verschiedenen Zielarten/-gruppen können unterschiedlich und z. T. widersprüchlich sein. Die zu fördernden Arten sollen gemäss Potential des Standortes definiert und die entsprechenden Massnahmen umgesetzt werden.

In diversen Kantonen können die autochthone Ackerbegleitflora und die Ackermoose im Rahmen von Vernetzungsprojekten mit der Regionsspezifischen BFF «Acker mit wertvoller Begleitflora» oder mit einem Naturschutzvertrag gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) oder mit einer Kombination der beiden Instrumente gefördert werden. Wegen der heute fehlenden Verbreitung der Diasporen (siehe Kap. Praxisrelevante Ökologie) ist es nötig, dass Ackerwildkräuter auch durch Einsaaten gefördert werden.

Unterlagen und Links:

galerie ackerwildkraeuter.png
Der Gelbe Günsel (Ajuga chamaepitys) und die Rauhaarige Platterbse (Lathyrus hirsutus) sind zwei Beispiele von Zielarten im Ressourcenprojekt Ackerbegleitflora.

Projekte zur Förderung weiterer Arten

Ausgewählte Projekte zur Förderung seltener Arten (unvollständige Auflistung).

Vögel

faktenblatt ackerbau saatbilder de 150dpi zg.png
Zur Förderung des Feldhasen und der Feldlerche bleiben mindestens 40 Prozent der Reihen ungesät und der Reihenabstand in ungesäten Bereichen ist minimal 30 cm breit sein. Kleines, aber relevantes Detail: Zur Förderung von Feldlerchen werden die Stirnseiten mit einer Quersaat abgeschlossen als Schutz vor Räubern, bei der Feldhasen-Förderung bleiben sie bis an den Rand lückig. Dargestellt sind mögliche Saatbilder (Quelle: Faktenblatt Ackerbau, Agridea 2022)

Pflanzen (Artenporträts, Beispiele)

  • Kleinling (Anagallis minima)
  • Gewöhnliche Osterluzei (Aristolochia clematitis)

Moose

Säugetiere

Amphibien

  • Zur Förderung der Kreuzkröte (Epidalea calamita) hat das Projekt «Aktionsplan Drehscheibe» Informationen aus einem Workshop zusammengestellt.

Bienen

  • Die Webseite der Bienenfachstelle Kanton Zürich bietet Informationen zur Förderung der Wildbienen im Ackerland. Speziell erwähnenswert ist die Saatgutmischung für mehrjährige Blühstreifen für spezialisierte Wildbienen.

Verbesserung der Biodiversitätswirkung

Um die Wirkung der einzelnen Massnahmen zu verbessern, sollen:

  • Verschiedene BFF-Typen kombiniert und breite Streifen angelegt werden. Besonders wertvoll sind dabei mehrjährige Elemente.
  • Die Flächen optimal gepflegt werden (siehe Kapitel «Pflege»))
  • Biodiversitätsfördernde Strukturen (Kleinstrukturen) angelegt werden: Auf Randbereichen, angrenzenden Flächen oder schwierig bewirtschaftbarer Stellen; zur Anlage von Kleinstrukturen siehe Artikel «Kleinstrukturen», zum Bau von kleinen Gewässern siehe im Stillgewässer-Artikel; Bemerkung: Kleingewässer können als BFF angemeldet werden (Typ «Wassergraben, Tümpel, Teich»).
  • Die Flächen sollen untereinander gut vernetzt sein.


Allgemeine Fördermassnahmen im Acker

Für einen nachhaltigen Ackerbau braucht es verschiedene Massnahmen auf der gesamten Ackerfläche (unvollständige Auflistung):

  • Deutliche Reduktion der Pflanzenschutzmittel
  • Deutliche Erhöhung des Anteils an biologischer Produktion
  • Verzicht von Ackerbau auf organischen Böden (vgl. Artikel zu den Feuchtgebieten)
  • Nutzungsextensivierungen
  • vielfältige Fruchtfolge mit ein- und mehrjährigen Brachen
  • Anbau widerstandsfähiger Kultursorten
  • Verringerung der Ackergrössen
  • Bessere Vernetzung

Der biologische Landbau hat einen deutlich positiven Effekt auf die Biodiversität auf den Äckern. Die Anzahl an Ackerwildkräutern ist – je nach Bewirtschaftungsintensität – zwei- bis dreimal höher. Bergstedt (2011) konstatiert, dass biologischer Anbau und Nutzungsextensivierungen an meisten bringen. Viele typische Arten fehlen aber auch auf biologisch bewirtschafteten Flächen, weil die meisten ökologischen Betriebe erst umgestellt hatten, als das Samenpotential (Diasporenbank) bereits verarmt war. In solchen Fällen können Arten eingesät werden.

Pflege

In diesem Kapitel wird auf die Pflege der BFF im Acker eingegangen. Dabei wird zwischen Entwicklungspflege, das sind die notwendigen Pflegearbeiten im ersten Jahr der Anlage einer Fläche und der längerfristigen Pflege unterschieden. Im Artikel zu den Säumen ist die Pflege entlang von Gehölzen, Gewässern und an Böschungen behandelt. Zur Pflege von speziellen Massnahmen (nicht als BFF angemeldet oder Regionsspezifische BFF) verweisen wir auf die entsprechenden Merkblätter (siehe v. a. Kap. «Förderung der Segetalflora»).

Die Bestimmungen gemäss DZV geben einiges zur Pflege vor. Diese sind aber auf Effizienz optimiert. Folgende Grundsätze sollen deshalb eingehalten werden (siehe auch Spalte zur optimalen Pflege in der nachfolgenden Tabelle):

  • Schnittgut idealerweise drei bis vier Tage liegenlassen, damit Samen nachreifen und Tiere abwandern können, dann abführen oder zu Haufen zusammentragen (nicht Mulchen!)
  • Schonende Mahd (z. B. kein Einsatz von Rotationsmähwerken; siehe Grünland-Artikel, Fauna freundliche Mahd).
  • Alternierende/abschnittweise Mahd: nicht gemähte Flächen wechseln sich ab
  • Kontrolle und Bekämpfung unerwünschter Arten


Tabelle mit Pflegevorschlägen mit a) Entwicklungspflege, b) optimaler Pflege und c) Pflege gemäss DZV. Die Angaben sind im Wesentlichen von Agrinatur. Dort, bzw. in den im Kapitel «BFF» aufgeführten Merkblättern hat es teilweise detaillierte Angaben.

Typ Entwicklungspflege Optimale Pflege Anforderungen BFF, gemäss DZV
BFF «Ackerschonstreifen»
  • keine
  • An geeigneten Standorten, Einsaat von Ackerbegleitflora, falls Samenvorrat im Boden fehlt; nur Saatgut einheimischer, besser regionaler Herkunft verwenden
  • Kombinieren mit Produktionssystembeiträgen der Hauptkultur (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Herbizide...)
  • Breitflächige mechanische Unkrautbekämpfung verboten
  • Keine Insektizide
BFF «Buntbrache»
  • Reinigungsschnitt im ersten Jahr bei grossem Unkrautdruck erlaubt
  • Nicht mulchen, da viele Insekten und Kleintiere den Vorgang nicht überleben.
  • Ökologisch wertvoll ist ein abschnittweises (1/3 bis ½ der Fläche) Mähen (Mähwerk ohne Aufbereiter), da so unterschiedliche Sukzessionsstadien entstehen.
  • Schnittgut (sauberes) als Rückzugsort auf grossen Haufen in der Brache legen.
  • Oberflächige Bodenbearbeitung der gemähten Fläche
  • Regelmässig nach Unkräutern und Neophyten kontrollieren
  • Die Anlage von Kleinstrukturen (Ast-, Steinhaufen, Gebüschgruppen) wertet die Buntbrachen weiter auf.
  • Möglichst lange am selben Standort lassen.
  • Schnitt ab dem 2. Standjahr zwischen 1. Oktober und 15. März auf der Hälfte der Fläche erlaubt
  • Schnittgut muss nicht abgeführt werden
  • Auf der geschnittenen Fläche oberflächliche Bodenbearbeitung erlaubt
  • Mulchen möglich
BFF «Rotationsbrache»
  • Nicht mulchen, da viele Insekten und Kleintiere den Vorgang nicht überleben.
  • Ökologisch wertvoll ist ein abschnittweises (1/3 bis ½ der Fläche) Mähen, da so unterschiedliche Sukzessionsstadien entstehen.
  • Schnittgut (sauberes) als Rückzugsort auf grossen Haufen in der Brache legen.
  • Oberflächige Bodenbearbeitung der gemähten Fläche
  • Regelmässig nach Unkräutern und Neophyten kontrollieren.
  • Die Anlage von Kleinstrukturen (Ast-, Steinhaufen, Gebüschgruppen) wertet die Buntbrachen weiter auf.
  • Möglichst lange am selben Standort lassen.
  • Schnitt zwischen 1. Oktober und 15. März erlaubt
  • Schnittgut muss nicht abgeführt werden
  • Auf der geschnittenen Fläche wird eine oberflächliche Bodenbearbeitung empfohlen
  • Mulchen erlaubt
BFF «Saum auf Ackerfläche»
  • Reinigungsschnitte im ersten Jahr bei grossem Unkrautdruck erlaubt
  • Nicht mulchen. Viele Insekten und Kleintiere überleben den Vorgang nicht
  • In Längsrichtung mähen
  • Ein guter Schnittzeitpunkt ist die zweite Augusthälfte
  • (sauberes) Schnittgut kann auf grossen Haufen im ungemähten Teil abgelegt werden
  • Säume zwischen zwei Ackerflächen schützen die Tiere vor Störungen
  • Nicht entlang einer stark befahrenen Strasse anlegen
  • Möglichst lange am selben Standort lassen
  • Die Hälfte des Saums muss alternierend einmal jährlich geschnitten werden
  • Schnittgut muss nicht abgeführt werden
  • Mulchen erlaubt
BFF «Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche»
  • Alternierende Mahd
  • Nicht mulchen. Viele Insekten und Kleintiere überleben den Vorgang nicht
  • (sauberes) Schnittgut als Rückzugsort auf grossen Haufen in der Fläche legen
  • Ansaat vor 15. Mai
  • Breite: mind. 3 m bis höchstens 6 m
  • Keine Düngung, kein Einsatz PSM
  • Mehrjährige Nützlingsstreifen dürfen ab 2. Standjahr auf max. der Hälfte der Fläche, zwischen 1. Okt. bis 1. März gemäht werden
  • Reinigungsschnitt bei grossem Unkrautdruck
BFF «Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche» (mehrjährig)
  • Ökologisch wertvoll ist ein abschnittweises Mähen (Mähwerk ohne Aufbereiter), da so unterschiedliche Sukzessionsstadien entstehen.
  • Schnittgut (sauberes) als Rückzugsort auf grossen Haufen im Nützlingsstreifen legen.
  • Regelmässig nach Unkräutern und Neophyten kontrollieren
  • Die Anlage von Kleinstrukturen (Ast-, Steinhaufen, Gebüschgruppen) wertet die Nützlingsstreifen weiter auf.
  • Möglichst lange am selben Standort lassen.
  • Kein Schnitt im ersten Jahr
  • Schnitt ab dem 2. Standjahr zwischen 1. Oktober und 1. März auf Hälfte der Fläche erlaubt; Bodenbearbeitung erlaubt
  • Das Schnittgut muss nicht abgeführt werden
  • Mulchen nicht erlaubt
  • Befahren nicht erlaubt
BFF «Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche» (einjährig)
  • Regelmässig nach Unkräutern und Neophyten kontrollieren
  • Kein Schnitt
  • Befahren nicht erlaubt
BFF «Getreide in weiter Reihe»
  • keine Verwendung von PSM
  • Kombination mit anderen Massnahmen (siehe Kap. BFF)

Bemerkung zu Untersaaten: Zur Förderung von Feldhase und Feldlerche sind Untersaaten möglich, ev. muss dann, wegen der Stickstoffnachlieferung, die Düngung angepasst werden. Zur Förderung der Ackerwildkräuter keine Untersaaten wegen der Konkurrenz!

  • Flächen mit Sommer- oder Wintergetreide
  • mindestens 40 Prozent der Reihen sind ungesät
  • Reihenabstand in ungesäten Bereichen mindestens 30 cm
  • Problempflanzenbehandlung durch einmaliges Striegeln oder durch einmalige Herbizidanwendung
  • Untersaaten sind erlaubt

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  • Agridea, Canton de Vaud, 2022. Flore rare accompagnatrice des cultures.
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