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Grundlagen

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[[fr:Informations de base]]
{{Startfoto-rechts-quer
| bilddatei = Wasseramsel_Agustín Povedano_CC BY-NC-SA 2.0.jpg
{{Fotos-links-600px
| bilddatei = Veraenderung Gewaessermorphologieveraend gewmorphol de.tiffPNG
| text = Veränderung der Gewässermorphologie entlang des Fliessweges. Bei grossem Gefälle ist die Erosionskraft gross, es bilden sich gerade Flussläufe mit Tiefenerosion. Das Geschiebe ist, je nach vorhandener Geologie, in der Regel grobkörnig. Im mittleren Abschnitt kann der Fluss gerade etwa so viel Geschiebe transportieren, wie von oben nachgeliefert wird. Es bilden sich verzweigte Gerinne, auch Umlagerungsstrecken genannt. Durch Abrieb ist das Geschiebe feiner geworden. Im untersten Abschnitt wird mehr Geschiebe angeliefert, als der Fluss zu transportieren vermag. Es kommt zu Ablagerungen und zu Seitenerosion/Mäanderbildung.
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= Rechtliche Grundlagen =
Die ersten gesetzlichen Anstrengungen zum Schutze der Schweizer Gewässer enthielt das Bundesgesetz betreffend die Fischerei [https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10014230 aus dem Jahre 1888]. Die Verfassungsgrundlage für den Gewässerschutz [https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc.do?id=10038409 wurde 1953 geschaffen]. Heute ist für den [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a76 Gewässerschutz der Art. 76] der Bundesverfassung die relevante Basis. Das wichtigste Gesetz ist das [https://www.admin.ch/opc/{{link gewaesserschutzgesetz de/classified-compilation/19910022/201701010000/814.20.pdf Gewässerschutzgesetz }} (GSchG)] und die dazugehörige [https://www.admin.ch/opc/{{link gewaesserschutzverordnung de/classified-compilation/19983281/201702070000/814.201.pdf Gewässerschutzverordnung }} (GSchV)]. Diese Gewässerschutzgesetzgebung wurde im Zuge der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ stark revidiert. Eine weitere wichtige rechtliche Grundlage ist das [[Ökologie#Auen|Aueninventar]] mit der dazugehörigen [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920277/index.html Verordnung].
Seit 2011 liegt die revidierte Gewässerschutzgesetzgebung vor und bildet eine starke Grundlage für die Aufwertung und den Schutz der einheimischen Gewässer. Das Gesetz fordert, dass die Defizite (u. a. schlechter Zustand, sehr viele gefährdete oder ausgestorbene Arten) angegangen werden. Geplant ist, dass ein Viertel aller Gewässer in schlechtem Zustand revitalisiert werden. Dies entspricht über die ganze Schweiz verteilt ca. 4000 Kilometer Bach und Flussstrecken sowie Seeufern.
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Ein wichtiger Aspekt zur Aufwertung der Gewässer der Schweiz ist die Ausscheidung der Gewässerräume.
Das Gewässerschutzgesetz (Art. 36a) schreibt die Ausscheidung der Gewässerräume vor. Die Gewässerschutzverordnung legt die Gewässerraumbreiten ([https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983281/index.html#a41a Art. 41a] und [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983281/index.html#a41b 41b)] und die zulässige Nutzung ([https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983281/index.html#a41c Art. 41c)] fest. Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen im Gewässerraum grundsätzlich nicht ausgetragen werden. Zudem dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse stehende Bauten und Anlagen im Gewässerraum erstellt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann auf die Ausscheidung des Gewässerraumes verzichtet (GSchV Art. 41a Abs. 5) oder die Breite reduziert werden (GSchV Art. 41a Abs. 4).
Um diesen Umständen Rechnung zu tragen und die Ausnahmefälle zu regeln, haben das Bundesamt für Umwelt BAFU und das Bundesamt für Raumentwicklung ARE die Merkblätter Gewässerraum im Siedlungsgebiet sowie Zur Festlegung des Gewässerraums hat der Bund eine [[Renaturierung_und_Revitalisierung#Sicherung_des_Gewhttps://www.C3bpuk.A4sserraumes|Gewässerraum und Landwirtschaft]ch/de/bpuk/dokumentation/merkblaetter/arbeitshilfe-gewaesserraum/ Arbeitshilfe] herausgegeben . Aufgrund der neuen Bestimmungen in der Gewässerschutzverordnung (gültig seit 1.5.2017Juni 2019) betreffend dem Gewässerraum um auf spezifische örtliche Gegebenheiten besser einzugehen und der Präzisierung mit dem Umgang mit Fruchtfolgeflächen, ist das Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, enthält aber trotzdem wichtige Ausführungen betreffend die Bewirtschaftung und dem Umgang mit landwirtschaftlichen Anlagen.
<!-- alter Text zum Gewässerraum: Um diesen Umständen Rechnung zu tragen und die Ausnahmefälle zu regeln, haben das Bundesamt für Umwelt BAFU und das Bundesamt für Raumentwicklung ARE die Merkblätter Gewässerraum im Siedlungsgebiet sowie [[Renaturierung_und_Revitalisierung#Sicherung_des_Gew.C3.A4sserraumes|Gewässerraum und Landwirtschaft]] herausgegeben . Aufgrund der neuen Bestimmungen in der Gewässerschutzverordnung (gültig seit 1.5.2017) betreffend dem Gewässerraum um auf spezifische örtliche Gegebenheiten besser einzugehen und der Präzisierung mit dem Umgang mit Fruchtfolgeflächen, ist das Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft nicht mehr auf dem aktuellsten Stand, enthält aber trotzdem wichtige Ausführungen betreffend die Bewirtschaftung und dem Umgang mit landwirtschaftlichen Anlagen.
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Vom BAFU gibt es einen [https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/47595.pdf erläuternden Bericht zu den Änderungen der Gewässerschutzverordnung].
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'''Organisationen und Institutionen''' <br />
* [http://www.plattform-renaturierung.ch Plattform Renaturierung]: Die Plattform Renaturierung dient dem Austausch von Informationen, Erfahrungen und Wissen. Sie richtet sich an Fachleute, die sich mit der Renaturierung der Gewässer beschäftigen.* [https://wa21.ch/ueber-uns/organisation/plattform-sanierung-wasserkraft/ Plattform Sanierung Wasserkraft]: Die Plattform Sanierung Wasserkraft unterstützt die Fachleute bei der Sanierung der Wasserkraft. Im Vordergrund stehen die Themen Fischgängigkeit, Geschiebehaushalt sowie Schwall und Sunk. Die Plattform hat den Auftrag, die verschiedenen Fachleute zu vernetzen, Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis aufzuarbeiten und den Wissensaustausch zu verbessern.
* [http://www.wa21.ch Wasseragenda 21]: Die Wasseragenda 21 versteht sich als Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch in übergreifenden wasserwirtschaftlichen Themenfeldern, den Dialog zwischen unterschiedlichen Interessen und die Initialisierung, Begleitung und Durchführung von integralen wasserwirtschaftlichen Projekten.
* [https://www.aquaviva.ch/ Aqua Viva]
* [[Ökologie|Ökologie]]
* [[Renaturierung und Revitalisierung|Renaturierung und Revitalisierung]]
<!-- * Unterhalt (wird zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet)-->
* [[Praxisbeispiele|Praxisbeispiele]]
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