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Libellen

2 Bytes entfernt, 16:41, 8. Dez. 2019
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Stillgewässer werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Webseite als separate Lebensräume abgehandelt. Die Broschüre [[Media:LibellenTotalD.pdf|«Libellen schützen, Libellen fördern»]] zeigt für verschiedene Stillgewässertypen (Tümpel, Weiher, Teiche, Kies- und Lehmgrubengewässer, Moorgewässer und subalpine/alpine Stillgewässer) detailliert auf, wie sie und die darin vorkommenden Libellen geschützt und gefördert werden können. Nachfolgend wird deshalb nur summarisch auf das Wichtigste eingegangen<!--und die Fördermassnahmen anhand von Beispielen vorgestellt [interner Verweis auf Praxisbeispiele]-->.<br />
Einflüsse von aussen sollen unterbunden werden. In einem möglichst breiten Pufferbereich sollen weder Düngemittel noch Pestizide ausgebracht werden. Dasselbe gilt für alle Fliessgewässer, die den Stillgewässern Wasser zuführen. Eine Beweidung des Uferbereichs soll, wenn überhaupt, zeitlich beschränkt und schonend erfolgen. Bei der Bewirtschaftung von Alpen sind Gewässer auszuzäunen, in denen sich Alpen-Mosaikjungfer (''Aeshna caerulea''), Arktische Smaragdlibelle (''Somatochlora arctica''), Kleine Moosjungfer (''Leucorrhinia dubia'') oder Alpen-Smaragdlibelle (''Somatochlora alpestris'') entwickeln. Laubeintrag beschleunigt in Gewässern tieferer Lagen die Verlandung. Die Bestockung im Uferbereich ist daher dort zu reduzieren, wo dies mit den (übergeordneten) Zielen vereinbar ist.<br />
Bei der '''Neuschaffung''' von Gewässern ist vor allem auf eine lange Uferlinie, unterschiedliche Tiefen und zumindest teilweise flache Ufer zu achten. Die Ufergestaltung soll so erfolgen, dass eine einfache und kostengünstige ¬Pflege Pflege mit Maschinen möglich ist. Die Broschüre [https://www.der-shop.pronatura.ch/index.php/artikeldetails/kategorie/beitraege-zum-naturschutz/artikel/temporaere-gewaesser-fuer-gefaehrdete-amphibien.html «Temporäre Gewässer für gefährdete Amphibien»] von Pro Natura gibt Anleitung, zur Anlage entsprechender Gewässer. Man fördert mit diesem Gewässertyp auch spezialisierte Libellenarten wie z.B. die Kleine Pechlibelle (''Ischnura pumilio'') oder die Glänzende Binsenjungfer (''Lestes dryas'').<br />
Stillgewässer unterliegen der Sukzession, einer zeitlichen Abfolge verschiedener Pflanzengemeinschaften. Das Ufer verbuscht, das Gewässer wächst zu und verlandet früher oder später. Da in der Schweiz wegen fehlender Dynamik der Fliessgewässer kaum neue Stillgewässer entstehen, brauchen die bestehenden regelmässigen Unterhalt. Dieser soll auf die Ziele für den Lebensraum ausgerichtet sein und im Herbst oder Winter erfolgen. Häufige nötige Unterhaltsmassnahmen sind:<br />
▪ Ufergehölze zurückschneiden oder entfernen <br />
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