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Wälder
,keine Bearbeitungszusammenfassung
Sie sind verpflichtet, für jedes NWR die genaue Fläche zu erfassen und eine Dokumentation inkl. Standortskartierung zu erstellen. Die Markierung der Reservate und die Information der Öffentlichkeit mit Orientierungstafeln ist den Kantonen freigestellt. Im Bedarfsfall sollte die entsprechende Richtlinie des Bundes ([https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/landschaft/publikationen-studien/publikationen/schweizer-schutzgebiete-markierungshandbuch.html «Schweizer Schutzgebiete: Markierungshandbuch»])
angewendet werden. <br />
Als Beispiel für den Ablauf der Einrichtung eines Naturwaldreservates siehe zum Beispiel [[Media:AWN GR Einrichten Naturwaldreservat.pdf|Dokument des Amtes für Wald Graubünden]].
=== Ausscheidung von [https://www.biodivers.ch/de/index.php/W%C3%A4lder#Naturschutzstrategien_im_Schweizer_Wald Sonderwaldreservaten] ===