Änderungen

Libellen

27 Bytes hinzugefügt, 20:36, 18. Aug. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
<br />
Die Gewässerschutzverordnung (Art. 41b) verlangt, dass angrenzend an Stillgewässer ein Gewässerraum von mindestens 15 m Breite ausgeschieden werden muss.
{{Fotos-links-600px
| bilddatei = Schema Pufferzone Gewaesserufer hw.png
1.641
Bearbeitungen